Beleuchtung des Olympiaturms anlässlich von Großereignissen oder Gedenkstunden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank und Hans Podiuk (CSU-Fraktion) vom 2.8.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Beleuchtung des Olympiaturms fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Olympiapark München GmbH (OMG). Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Sie beantragen, die OMG solle aufgefordert werden zu prüfen, ob der Olympiaturm bei Großereignissen oder Gedenkstunden in verschiedenen Farben angestrahlt werden könne. Dabei sollen die technische Machbarkeit, die Kosten und mögliche Termine dargestellt werden.
Hintergrund Ihres Antrags ist, dass der Eiffelturm in Paris nach dem Amoklauf in München in den Deutschen Nationalfarben erstrahlte und die Spitze des Empire State Buildings in New York bei verschiedenen Anlässen – beispielsweise an nationalen Feiertagen – bunt leuchtet. Viele Weltstädte ließen ihre bedeutenden Bauwerke bei wichtigen Anlässen erstrahlen. Auch in München strahlten im Jahr 2016 die Allianz Arena und der Olympiaturm anlässlich des St. Patrick‘s Days in Grün. Solche symbolische Statements seien universal verständlich und erzielten maximale Aufmerksamkeit im In- und Ausland. Mit den Farben könne man Solidarität für Länder oder Gruppen zeigen, Trauer oder Mitgefühl bekunden, Feiertage hervorheben oder einfach Freude ausdrücken.
Der Olympiaturm sei als das höchste Wahrzeichen Münchens weithin sichtbar. Daher biete er sich für Lichtprojektionen geradezu an. Dem Münchner Stadtrat solle in einer Vorlage die Machbarkeit eines solchen langfristigen Projekts vorgestellt werden.
Die in Ihrem Antrag erbetenen Punkte können anhand von Stellungnahmen von OMG, Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie Kreisverwaltungsreferat (KVR), in deren Zuständigkeitsbereich die Thematik fällt, wie folgt beantwortet werden:Die OMG hat insbesondere Folgendes mitgeteilt:
Die Beleuchtung des Olympiaturms bei Großereignissen oder Gedenkstunden ist grundsätzlich möglich und wurde in den vergangenen Jahren einige Male praktiziert, so z.B. anlässlich des St. Patrick‘s Days oder auch des Christopher Street Days.
Die Olympiapark München GmbH nutzt hierbei mobile, vorhandene Floorspots um den Olympiaturm anzustrahlen. Errichtet wird die Installation von Mitarbeitern des Olympiaparks. Es fallen zirka 5 bis 10 Arbeitsstunden an, der Stromverbrauch liegt bei ungefähr 20 Euro/Tag. Als Voraussetzung für eine Umsetzung der Licht-Illumination gilt, dass keine Veranstaltungen innerhalb des Olympiaparks (z.B. auch im Umfeld des Olympiaturms) beeinträchtigt werden dürfen und gute Witterungsverhältnisse gegeben sein müssen (kein Sturm, Nebel etc.).
Für zukünftige Umsetzungen würde die Olympiapark München GmbH auch weiterhin eine mobile Lösung bevorzugen. Dauerhafte, feste Installationen für Lichtprojektionen sind aus wirtschaftlichen und denkmalschutzrelevanten Gründen schwierig umsetzbar.
Um den Olympiaturm künftig mehrfarbig und visuell anspruchsvoll zu beleuchten, wäre die Anschaffung von weiteren, hochwertigen Floorspots notwendig. Die Investitionssumme beläuft sich auf zirka 10.000 Euro. Generell begrüßt die Olympiapark München GmbH die Initiative, zu besonderen Ereignissen oder Anlässen den Olympiaturm, wie bereits in den letzten Jahren praktikziert, farblich anzuleuchten.
Die OMG hat ein Beleuchtungskonzept vorgelegt, welches auf Grund einer mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Heimatpfleger abgestimmten Stellungnahme des Referates für Stadtplanung und Bauordnung angepasst wurde. Dieses Konzept sieht im Wesentlichen nun Folgendes vor:
Die Olympiapark München GmbH befürwortet eine gezielt eingesetzte, aber maßvolle Beleuchtung des Olympiaturms. Lichtinszenierungen können besondere Akzente setzen, die zum architektonisch herausragenden Umfeld passen und so auf sympathische Weise den Olympiaturm auch im Dunkeln als Landmarke Münchens sichtbar machen. Gleichzeitig kann mit dem Spiel der Farben dezent auf besondere Ereignisse hingewiesen werden.
Grundsätzlich geht es nicht darum, Werbebotschaften zu transportieren, sondern einzelne Ereignisse oder Veranstaltungen mit einer einfachen und sich nicht bewegenden Beleuchtung zu begleiten.
Konzeptionelle Eckpunkte:
1. Bei den Lichtinszenierungen wird (wie bisher auch) darauf geachtet, dass nur statische Inszenierungen – kein Wechsel – oder wechselnde Farbbeleuchtungen – und unter vorzugsweiser Verwendung der Olympiafarben stattfinden. Ausgenommen hiervon sind die Farben von Nationalflaggen für etwaige Gedenkveranstaltungen. Werbemaßnahmen mit Bildern/Videos mit Hilfe von Beamern oder Projektoren sind nicht zulässig.
2. Der besondere Geist der Olympischen Spiele von 1972 bleibt in seiner Wertigkeit und Würde weiterhin gewahrt, dies wird auch in Zukunft gewährleistet sein. Vielmehr greift das Konzept der Turmbeleuchtung auf eine Idee der Schlussfeier der Olympischen Spiele vom 11. September 1972 zurück und wird so zur Vorlage für künftige Aktionen. Der Turm wurde damals in den Farben des Regenbogens angeleuchtet, analog zu dem Regenbogen im Olympiastadion (Heliumschlauch). Rottöne sind in Abstimmung mit dem Denkmalschutz nicht zulässig und widersprechen dem Gestaltungshandbuch Olympiapark.
3. Besondere Anlässe für Lichtinszenierungen am Olympiaturm sollten maximal 5 bis 6 Mal pro Jahr mit einer Beschränkung der Dauer auf maximal 1 bis 2 Tage pro Ereignis stattfinden, u.a. bei folgenden Gelegenheiten:
- Internationale Feiertage (z.B. St. Patrick‘s Day)
- Solidaritätsbekundung mit anderen Nationen
- Silvester
Das KVR teilte mit, dass aus seiner Sicht nach Rücksprache mit der Branddirektion keine sicherheitsrechtlichen Bedenken gegen eine Beleuchtung des Olympiaturmes bestehen. Bezüglich der technischen Machbarkeit, Kosten und möglichen Terminen kann keine Auskunft gegeben werden; diese Beurteilung obliegt der OMG. Das Veranstaltungsbüro des Kreisverwaltungsreferates wird eine Nutzung der Fläche um den Olympiaturm grundsätzlich nur im Rahmen von angemeldeten Veranstaltungen näher prüfen und im Einzelfall ggf. die Abstände von Aufbauten zu eventuell installierten Strahlern/Beamern mit der Branddirektion abstimmen.
Ich freue mich, dass der Intention Ihres Antrags damit entsprochen werden kann; und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.