Die häufigste Mieterhöhung bei Wohnraummietverhältnissen ist die „Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete“. Die Vermieter können eine solche Mieterhöhung nicht einseitig festsetzen, sondern sind an das gesetzliche Zustimmungsverfahren gebunden. Am Dienstag, 9. Mai, erläutert die Rechtsanwältin Dorothea Modler vom Mieterverein München ab 18 Uhr bei einem Infoabend im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10, die gesetzlichen Grundlagen für Mieterhöhungen in verständlicher Form. Modler zeigt auch Schritt für Schritt auf, wie Mieterinnen und Mieter die Wirksamkeit einer solchen Mieterhöhung unter Berücksichtigung des Münchner Mietspiegels überprüfen können. Der Eintritt ist frei.
Weitere Informationen unter www.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail an bauzentrum.rgu@muenchen.de und unter Telefon 54 63 66 – 0.