Zweite S-Bahn-Stammstrecke: Außerordentliche Bürgerversammlung Archiv
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Rathaus Umschau 84 / 2017, veröffentlicht am 04.05.2017
Oberbürgermeister Dieter Reiter teilt auf Wunsch des Bezirksausschusses 5 (Au – Haidhausen) mit, dass eine außerordentliche Bürgerversammlung des 5. Stadtbezirkes zum Thema „Zweite S-Bahn-Stammstrecke in Haidhausen“ am Donnerstag, 18. Mai, 19 Uhr, in der TonHalle, Grafinger Straße 6, stattfindet.
Die Versammlung leitet Oberbürgermeister Dieter Reiter. Joachim Herrmann, Staatsminister des Inneren, für Bau und Verkehr, übernimmt die Einführung. Auf dem Programm steht auch ein Vortrag der Deutschen Bahn AG. Vorrangigen Zutritt haben diejenigen Deutschen und Unionsbürgerinnen beziehungsweise Unionsbürger, die nachweisen können, dass sie mit Hauptwohnsitz im Stadtbezirk 5 gemeldet sind und das Recht haben, an Gemeindewahlen in der Landeshauptstadt München teilzunehmen.
Vorrangigen Zutritt haben ferner Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die keinen Wohnsitz im Stadtbezirk 5 haben, dort aber nachweislich ihren Gewerbebetrieb beziehungsweise ihre berufliche Niederlassung unterhalten.
Alle Besucherinnen und Besucher der Bürgerversammlung, die an den Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken.
Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schriftlich einzureichen. Das entsprechende Formular findet sich im Internet unter www.muenchen.de/buergerversammlungen, wird aber auch zu Beginn der Bürgerversammlung ausgegeben.
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im Wortlaut in der Geschäftsstelle Ost der Bezirksausschüsse 5, 13, 14, 15, 16, 17 und 18, Friedenstraße 40, für die Öffentlichkeit ausgelegt. Ebenfalls kann in der Geschäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden.
Gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern, die an der Bürgerversammlung ihres Stadtbezirks teilnehmen, werden auf Antrag die Kosten für einen Gebärden-Dolmetscherdienst erstattet. Nähere Auskünfte erteilen der Gehörlosenverband München und Umland, Regionalcenter, www.gmu.de, regionalcenter@gmu.de, Bildtelefon 99 26 98 63, Fax 99 26 98-21, oder das Direktorium der Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München, buergerversammlung.dir@muenchen.de, Fax 2 33-2 52 41.
Der Versammlungsort ist rollstuhlgerecht.