Nur ein „Einzelfall“: Ein 23jähriger Drogenkurier aus Sierra Leone und die Landeshauptstadt München
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 13.3.2017
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 13.3.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Nach Berichten der Lokalpresse wurde am späten Abend des 28.1. ein 23jähriger Staatsbürger aus Sierra Leone am Münchner Hauptbahnhof festgenommen. Die Polizei war dem Mann im Vorfeld durch Ermittlun- gen auf die Spur gekommen. Bei einer medizinischen Untersuchung wurde festgestellt, dass der Mann versucht hatte, als sogenannter ‚Body Packer‘ insgesamt 50 Gramm Kokain in seinem Körper nach München zu schmuggeln (nach: https://www.tz.de/muenchen/stadt/ludwigsvor- stadt-isarvorstadt-ort43328/mann-mit-50-gramm-kokain-im-koerper-ge- schnappt-7343224.html; zuletzt aufgerufen: 13.3.2017, 1:50 Uhr; KR). – Es handelt sich zwar nur um einen ‚Einzelfall‘, dennoch stellen sich Fragen, die die LHM in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde betreffen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 13.3.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit handelt es sich bei dem am 28.1. festgenommenen 23jährigen Drogenkurier aus Sierra Leone um einen Asylbewerber? Mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status? Inwieweit entfaltete der vom Ermittlungsrichter erlassene Haftbefehl und/oder eine inzwischen ggf. erfolgte Verurteilung eine aufenthaltsbeendende Wirkung?
Antwort:
Zu dem Vorfall liegen dem Sozialreferat keine Erkenntnisse vor.
Frage 2:
Inwieweit bezog der Mann Sozialleistungen von der LHM?
Antwort:
Entfällt.
Frage 3:
Inwieweit war seine Abwesenheit von München, die er dazu nutze, als Drogenkurier tätig zu sein, vom Jobcenter genehmigt? Nota bene; Asylbewerber unterliegen der Residenzpflicht.
Antwort:
Entfällt.