Was taugt das Förderprojekt „FiBA 2“ für Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung? Die Stadt legt einen Qualitätsbericht vor
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 17.1.2017
Antwort Sozialreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen:
„Der Stadtrat beschließt: Die LHM legt einen Qualitätsbericht ‚FiBA 2‘ über die im Zuständigkeitsbereich der Stadt ergriffenen Maßnahmen zur besseren Integration von ‚Flüchtlingen‘ auf dem Arbeitsmarkt und im Aus- bildungsbereich vor, der u.a. Aufschluß (sic) über die dabei angefallenen Kosten gibt.“
Das Projekt FiBA 2 – Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung – wird im Rahmen der ESF Integrationsrichtlinie Bund, Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber/-Innen und Flüchtlingen“ (IvAF) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Regelmäßige Berichterstattung gehört zu den Fördergrundlagen und ist eine laufende Angelegenheit der Verwaltung.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 17.1.2017 teile ich Ihnen aber Folgendes mit.
Die Vorlage eines Qualitätsberichts vor Ablauf der Projektzeit von FiBA 2 ist aus Kapazitätsgründen nicht zu erstellen und zur umfassenden Beantwortung der Fragen auch nicht zielführend. Zu Ende der Projektlaufzeit muss FiBA 2 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie den Europäischen Sozialfonds einen Abschlussbericht über die gesamte Förderperiode erstellen. Dieser Abschlussbericht von FiBA 2 wird dem Stadtrat vorgelegt werden.
Die zusätzlich in Ihrem Antrag vorgetragenen Fragen kann ich Ihnen wie folgt beantworten:
Frage 1:
Wie viele „Flüchtlinge“ haben in den letzten Jahren und insbesondere seit dem Höhepunkt der „Flüchtlings“krise 2015 im Bereich der LHM einen Beruf oder eine Ausbildung begonnen? Wie viele Berufs- und Ausbildungsanfänger hatten ihre Stelle nach 6-12 Monaten inne? Wie viele schaffen einen Abschluß (sic)?
Antwort:
Diese Frage kann aus dem laufenden Geschäft der Verwaltung nicht beantwortet werden. Hierzu müsste eine Evaluation und Längsschnittstudie in Auftrag gegeben werden.
Frage 2:
Wie schlüsselt sich die Gesamtzahl der im Rahmen von „FiBA 2“ geförderten „Flüchtlinge“ nach Nationalitäten, Aufenthaltsdauer und Abbrecherquote auf? Wo liegen die Gründe für die Beendigung eines Berufs- oder Ausbildungsverhältnisses?
Antwort:
Diese Fragen können aus dem laufenden Geschäft der Verwaltung nicht beantwortet werden. Wir verweisen auf den Projektbericht zum Ende der Förderperiode.
Frage 3:
Mit welchen (auch erstattungsfähigen) Summen wurden im Rahmen von „FiBA 2“ Fördermaßnahmen von der Stadt und ihren strategischen und regionalen Partnern gefördert? (Bitte pro Jahr angeben!)
Antwort:
FiBA 2 wird vom 1.7.2015 bis 30.6.2019 mit 2.339.988,88 Euro vom BMAS und ESF gefördert. Diese Gesamtförderung bezieht sich auf 9 Teilprojekte.
Die Zahlen pro Kalenderjahr:
2015: 304.560,16 Euro
2016: 577.596,78 Euro
2017: 584.753,75 Euro
2018: 592.525,54 Euro
2019: 280.552,63 EuroWährend der Gesamtlaufzeit trägt die LHM die Kosten in Höhe von 68.533,82 Euro für die bei der LHM angesiedelte Koordination (Teilprojekt 01) und Beratungsstelle (Teilprojekt 02). Der Aufwand der LHM pro bisherigem Kalenderjahr:
2015: 9.051,04 Euro
2016: 16.619,08 Euro
Strategische Kooperationspartner erhalten keine Projektmittel.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.