Die Taxikommission – führungslos und auf dem Abstellgleis?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 30.3.2107
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 30.3.2017 stellte Ihre Fraktion folgende Anfrage:
„Die städtische Taxikommission hat am 16.6.2016 zum letzten Mal getagt. Zwei Wochen später hat der Kommissions-Vorsitzende ehrenamtliche Stadtrat Dr. Alexander Dietrich sein Amt als Personal- und Organisationsre- ferent der Landeshauptstadt München angetreten und ist damit aus der Ta- xikommission ausgeschieden. Laut Satzung darf die Kommission nur vom Vorsitzenden einberufen werden – da aktuell kein Vorsitzender existiert, hat sich die Kommission selbst aufs Abstellgleis manövriert?“
Zu den von Ihnen hierzu aufgeworfenen Fragen nimmt das Kreisverwaltungsreferat wie folgt Stellung:
Frage 1:
Warum wurde es versäumt, in der letzten von Dr. Dietrich geleiteten Sitzung einen Nachfolger als Vorsitzenden zu wählen, obwohl Wochen im Voraus be- kannt war, dass Dr. Dietrich aus der Kommission ausscheiden würde?
Antwort:
Wie Sie richtig ausführten, war Herr Dr. Dietrich zum Zeitpunkt der letzten Taxikommissionssitzung noch im Amt und diese Position somit nicht vakant.
Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende der Taxikommission wird aus der Mitte der in der Taxikommission stimmberechtigten Stadtratsmitglieder gewählt (§ 2 Abs. 2 Geschäftsordnung der Taxikommission – GeschO).
Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Dietrich als Mitglied der Taxikommission benannte die CSU-Fraktion mit Email vom 21.7.2016 Herrn Stadtrat Sebastian Schall als dessen Nachfolger.
Auch diesem steht die Möglichkeit zu, als Vorsitzender der Taxikommission gewählt zu werden bzw. sein Stimmrecht auszuüben.
Bei einer vorgezogenen Wahl hätte man also die Rechte des Nachfolgers, aber auch die Rechte der CSU-Fraktion ungerechtfertigt eingeschränkt.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten bestehen aktuell, die Kommission dennoch einzube- rufen? Für wann ist dies geplant?
Antwort:
Bis zur Wahl eines bzw. einer neuen Vorsitzenden, wird der stellvertretende Vorsitzende, Herr Stadtrat Vorländer, diese Aufgabe übernehmen.
§ 4 Abs. 5 der GeschO bestimmt, dass die Taxikommission bei Bedarf zusammentritt. Aufgrund der vom Stadtrat genehmigten Schaffung von vier Stellen im Kontrolldienst des Taxibüros würde das Kreisverwaltungsreferat eine Sitzung Ende 2017 oder Anfang 2018 anvisieren, um dann über den Fortgang beim Kontrolldienst zu berichten.
Frage 3:
Wann wird ein neuer Vorsitzender gewählt? Oder betrachtet der Oberbürgermeister dieses Gremium als obsolet?
Antwort:
Die Wahl eines neuen Vorsitzenden/einer neuen Vorsitzenden wird in der nächsten Sitzung der Taxikommission stattfinden.
Frage 4:
Kann bzw. muss die Satzung überarbeitet werden, um solche Missstände künftig zu vermeiden?
Antwort:
Die Überarbeitung der GeschO ist nicht erforderlich. Im Übrigen wird auf die vorgenannten Antworten verwiesen.