München – Hauptstadt der Temposünder (IV): Tempo 30 in der Rosen- heimer Straße nachhaltig kontrollieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner und Lydia Dietrich (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 22.2.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft die Entwicklung einer Strategie einer wesentlich umfassenderen und effektiveren Überwachung von Temposündern und damit eine laufende Angelegenheit auf der Grundlage des übertragenen Wirkungskreises, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
In Ihrem Antrag vom 22.2.2017 regen Sie an, nach Einrichtung von Tempo 30 in der Rosenheimer Straße im Hinblick auf die Sicherheit des Radverkehrs im Rahmen eines Verkehrsversuchs Geschwindigkeitskontrollen mittels zweier fest installierter Messstellen in jeder Richtung durchzuführen. Sie nehmen dabei Bezug auf die Ergebnisse der Messreihe des Instituts für Unfallforschung der Versicherungswirtschaft. Dazu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Geschwindigkeitsüberwachung in diesem Bereich fällt in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München, über den Einsatz fest installierter Messstellen entscheidet das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr. In der mir vorliegenden Stellungnahme wird dazu Folgendes ausführt:
„...zum Antrag der Stadtratsfraktion ‚Die Grünen – Rosa Liste‘ vom 22.2.2017 nimmt das Polizeipräsidium München wie folgt Stellung:
Das Polizeipräsidium München überwacht die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Rosenheimer Straße zwischen der Ludwigsbrücke und der Chiemgaustraße mittels mobiler Geschwindigkeitsmessgeräte und Laserhandmessgeräten zu unregelmäßigen Zeiten. Darüber hinaus sind täglich Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet München in Zivilfahrzeugen mit eingebauten Videoanlagen unterwegs, um aus dem fließenden Verkehr heraus Geschwindigkeitsverstöße festzustellen und sofort zu ahnden.Sofern freie Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand zum Abstellen der Messfahrzeuge vorhanden sind, wird ebenfalls gezielt im Bereich zwischen Rosenheimer Platz und Orleansstraße die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit überwacht.
Im Rahmen dieser polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung in der gesamten Rosenheimer Straße wurden im Zeitraum zwischen 1.1.2016 und 1.3.2017 bei 106 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen insgesamt 1.364 Verkehrsteilnehmer beanstandet.
Ortsfeste Geschwindigkeitsmessanlagen entfalten ihre Wirkung ausschließlich punktuell im Nahbereich der Überwachungsörtlichkeit.
Deshalb sieht das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr die Einsatzmöglichkeiten dieser Anlagen allenfalls im Bereich von Unfallhäufungsstellen, an denen Geschwindigkeitsunfälle eine herausragende Rolle spielen und eine nachhaltige Reduzierung des Unfallgeschehens, beispielsweise auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse, durch den Einsatz von mobilen Geräten – auch unter Intensivierung der Überwachungstätigkeiten – nicht zu erzielen ist und keine nachteiligen Auswirkungen auf das Geschwindigkeitsverhalten bzw. die Verkehrssicherheit in anderen Streckenabschnitten zu befürchten sind. Dies trifft im hier vorliegendem Fall nicht zu.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass aus Sicht des Polizeipräsidiums München, die bisher getätigten Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung in der Rosenheimer Straße als ausreichend anzusehen sind.
Für den geplanten Verkehrsversuch wird eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, wie von der Stadtratsfraktion ‚Die Grünen – Rosa Liste‘ gefordert, welche durch die Polizei eingerichtet und betrieben wird, von Seiten des Polizeipräsidiums München abgelehnt.“
Es besteht somit zwar nicht die Möglichkeit, die geforderten fest installierten Messstellen einzurichten. Allerdings wird das Polizeipräsidium München weiterhin die mobile Geschwindigkeitsüberwachung, auch im künftigen Tempo 30-Bereich der Rosenheimer Straße, durchführen.
Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.