Pflegenotstand akut – die Stadt muss handeln!
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 11.11.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 11.11.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Schon jetzt herrscht in der Landeshauptstadt München ein gravierender Pflegemangel – quer durch alle Altersstufen der Pflegebedürftigen. Inten- sivbetten für die Betreuung von Frühchen müssen wegen Personalman- gels gesperrt werden, die Städtische Klinikum München GmbH benötigt dringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Krankenhäuser, in Seni- orenheimen werden Altenpflegerinnen und -pfleger händeringend gesucht. In den Medien wird bereits die unausweichliche ‚Pflege-Katastrophe‘ für ganz Bayern heraufbeschworen. Um die schlimmsten Auswirkungen wenigstens abzumildern, muss der von der Stadt eingerichtete ‚Runde Tisch Pflege‘ zeitnah Ergebnisse bringen. Eine Möglichkeit hierzu bieten Dienstwohnungen für Pflegepersonal, das sich durch die horrenden Münchner Mietpreise sonst kaum eine Wohnung in der Stadt leisten kann. Die vor der GmbH-Gründung der städtischen Kliniken vorhandenen Dienstwohnungen wurden teils mit erheblichem Sanierungsbedarf an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgegeben, teils stehen Gebäude leer, da sie durch jahrelange Vernachlässigung unbewohnbar geworden sind. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 11.11.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie hat sich die Anzahl der Dienstwohnungen, die für städtisches Pflege- personal zur Verfügung stehen, von 2005 bis heute entwickelt?
Antwort:
Die GEWOFAG hält im Eigentum 561 Wohnungen mit Belegungsbindung zu Gunsten des Städtischen Klinikums München GmbH.
Bei der GWG bestehen 632 Wohneinheiten mit Belegungsbindung zu Gunsten der StKM GmbH. Darüber hinaus besitzt die GWG 324 durch Belegungsrechte gebundene Wohnungen am Krankenhaus Schwabing.
Frage 2:
Wie viele dieser Wohnungen stehen aktuell leer und aus welchen Gründen?
Antwort:
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 stand bei der GEWOFAG eine Wohnung umbaubedingt wegen Mieterwechsel leer, ansonsten besteht Vollvermietung.
Bei der GWG München bestehen keine Leerstände aufgrund von Nichtvermietung. Jedoch werden einzelne Wohnhäuser seitens der GWG München im unbewohnten Zustand (interne Umsetzung der Mietparteien vorausgehend) sukzessive modernisiert und dabei zum Teil zu Wohnungen umgebaut (keine Wohnplätze mehr sondern abgeschlossene Wohnungen).
Frage 3:
In welchen Gebäuden mit städt. Dienstwohnungen für Pflegepersonal be- steht Sanierungsbedarf und in welchem Umfang?
Antwort:
Die Wohnungen der GEWOFAG sind Teil der regulären Instandhaltungsplanung der GEWOFAG. Ein Instandhaltungsstau besteht nicht.
In den Wohnanlagen der GWG Schwesternwohnheim am KKH Neuperlach und Schwesternwohnheim am KKH Harlaching bestand bei der Übernahme durch die GWG München ein erheblicher Instandhaltungs- und Modernisierungsstau. Die Einheiten sind ca. 50 Jahre alt und werden nun erstmals grundsätzlich überarbeitet, es bestehen zum Teil erhebliche Asbestbelastungen. Die Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Modernisierungsmaßnahmen werden sich noch einige Jahre hinziehen.
Die Wohneinheiten der GWG am Klinikum Schwabing befinden sich in der „normalen“ Bewirtschaftung, d.h. kein Instandhaltungs- oder Modernisierungsstau.
Frage 4:
Wie viele dieser Dienstwohnungen wurden zweckentfremdet und werden als Büro- und Verwaltungsräume genutzt?
Antwort:
Weder bei der GEWOFAG noch bei GWG wurden Dienstwohnungen zweckentfremdet, da alle Wohnungen zu Wohnzwecken genutzt werden.
Frage 5:
Wo und in welchem Umfang besteht Reaktivierungspotential für dringend benötigten Wohnraum für bereits vorhandene oder künftige städtische Mitarbeiter in Mangelberufen?
Antwort:
Aufgrund der seit dem Jahre 2010 stark ansteigenden Einwohnerzahl Münchens und der damit einhergehenden Wohnungsknappheit hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrates ein ganzes Bündel an wohnungspolitischen Handlungsprogrammen beschlossen, um der Wohnungsknappheit vor allem an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Zu nennen sind hier u.a. vor allem die Einführung des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus (Vorlagen-Nr. 08-14/V 12582), die Erhöhung der Zielzahl bei der Fertigstellung von Wohnungen auf 8.500 Wohneinheiten p.a. (Vorlagen-Nr. 14-20/V 03161) sowie das wohnungspolitische Handlungsprogramm Wohnen in München VI (Vorlagen-Nr. 14-20/V 07756). Daneben beschloss der Stadtrat die Weiterentwicklung des Konzeptes der Wohnungsfürsorge für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorlagen-Nr. 14-20/V 06183).
Das Personal- und Organisationsreferat hat seit 1. Januar 2017 die Koordinierungsstelle „MitarbeiterWohnenMünchen“ eingerichtet, u.a. um das Angebot an Werksmietwohnungen für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszubauen. Bereits mit Beschluss vom 29. Juli 2015 hat der Stadtrat der Bindung von 1.700 Neubaumietwohnungen bis zum Jahr 2025 durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zugestimmt. Auch die Erweiterung des Wohnungsbestandes, der zukünftig unter den Belegungsbindungsvertrag mit den Wohnungsbaugesellschaften GWG München und GEWOFAG fallen wird, führt zu einer Erhöhung des für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehenden Wohnungsbestandes. In der Vollversammlung vom 17. Mai 2017 soll über die Neufassung der Belegungsbindungsverträge abgestimmt werden.
Darüber hinaus sind weitere Projekte sowohl im Neubau als auch im Bestand geplant. Die vorrangige Vergabe der Wohnungen an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Mangelberufen wird über die Kriterien der Richtlinie über die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte (R-WV) sichergestellt.