Vergabe von Schulschwimm- und Sporthallen
Anfrage Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Kristina Frank (CSU-Fraktion) vom 18.10.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Das Referat für Bildung und Sport/Sportamt wurde federführend mit der Beantwortung Ihrer Anfrage beauftragt. Aufgrund von notwendigen Abstimmungen konnte eine fristgerechte Bearbeitung leider nicht erfolgen. Für die eingeräumte Fristverlängerung bedanke ich mich an dieser Stelle. Ihrer Anfrage haben Sie folgende Einleitung vorangestellt:
„Der privaten Lukasschule (Grundschule) wurde kurzfristig nach Beginn des laufenden Schuljahres 2016/2017 die Nutzung der Schulschwimmhalle im Ludwigsgymnasium für den Schwimmunterricht der 3. Klasse entzogen. Die Lukasschule kann deshalb den Lehrplan in Sachen Schwimmen nicht erfüllen, weil innerhalb der Kürze der Zeit ein Ersatzbecken nicht gefunden werden kann. Gerade angesichts der steigenden Zahlen Ertrinkender ist es aber zwingend notwendig, dass Kinder schon im Grundschulalter schwimmen lernen.“
Grundsätzlich möchten wir vor Beantwortung der Fragen Folgendes anmerken: Der Lukasschule wurde umgehend ein Ersatzbad zur gleichen Zeit zur Verfügung gestellt, sodass der Lehrplan in Sachen Schwimmen selbstverständlich eingehalten werden kann.
Frage 1:
Wann vergibt das Referat für Bildung und Sport die Nutzungszeiten für Schulturnhallen und -schwimmhallen?
Antwort:
Mit der Belegung der Sportstätten wird in der Regel nach der Einschreibung (Mai) begonnen und nach Möglichkeit wird diese bis zum Schuljahresende abgeschlossen. Die Zuteilung des Lehrpersonals kann bis in die ersten Schulwochen des laufenden Schuljahres erfolgen und Änderungen im Sportklassenansatz und infolgedessen Änderungen der notwendigen Sportstättenbelegung nach sich ziehen.Da die Belegungen in den letzten Jahren „konserviert“ wurden und dadurch eine deutliche Benachteiligung von Schulen verursacht wurde, wurden für dieses Schuljahr erstmalig Änderungen durchgeführt. Dies hat zum Ziel, dass die Belegungen nicht mehr ohne Grund vom letzten Jahr übernommen werden, sondern eine Einzelfallbetrachtung für jedes Bad, jede Belegungszeit und jede Schuleerfolgt. Die bisherige, jahrelange Übernahme von den Zeiten aus dem vergangenen Schuljahr führte sowohl zu einer ungerechten und beliebigen Belegung, die für die Schulen nicht nachvollziehbar war, als auch zu einer unwirtschaftlichen Belegung, welche durch das Revisionsamt bereits bemängelt wurde.
Frage 2:
Nach welchem Verfahren wird hier vorgegangen und wo können Interessenten dieses einsehen?
Antwort:
Die Belegung der Sportstätten erfolgt gem. § 8 Abs. 5 der vom Stadtrat beschlossenen Sportförderrichtlinien (siehe Anlage 1). Diese sind frei zugänglich und können unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Bildung-und-Sport/Sportfoerderung.html eingesehen werden.
Frage 3a:
Wie lange ist eine Vergabe bindend und kann diese kurzfristig entzogen werden?
Antwort:
Die Belegung ist bindend für ein Schuljahr. In Ausnahmefällen werden Belegungen widerrufen, falls städtische oder staatliche Schulen nachträglich Bedarfe anmelden oder wenn es im Sinne der Belegungsoptimierung von Sportstätten notwendig wird, Änderungen vorzunehmen.
Frage 3b:
Wann erhalten Interessenten, insbesondere Privatschulen, Bescheid, in welcher Halle sie den geplanten Sport- bzw. Schwimmunterricht abhalten können?
Antwort:
Die schulischen Fremdnutzer von Schulsportanlagen erhalten baldmöglichst Information über die Zuteilung von Schulsportstätten. Die Zuteilung des Lehrpersonals kann bis in die ersten Schulwochen des laufenden Schuljahres erfolgen und Änderungen im Sportklassenansatz nach sich ziehen. Dadurch kann sich der Sportflächenbedarf einer Schule verändern. Nach den in der Antwort zur Frage 2 aufgeführten Grundsätzen werden dann die Belegungen entsprechend revidiert.
Frage 4:
Wird kontrolliert, ob eine Schule die von ihr als nötig angemeldeten Zeiten auch tatsächlich nutzt? Falls ja, was wäre die Konsequenz einer nicht ausreichenden Nutzung?
Antwort:
Bei den Schulschwimmbädern führen die Schulbadewärterinnen und Schulbadewärter die Belegungslisten. Hier wird vermerkt, wann eine Schule mit welcher Anzahl an Kindern die Schwimmhalle belegt hat.
Bei den Sporthallen der Schulen liegt die Überprüfung der tatsächlichen und bestimmungsgemäßen Belegung in der Hand der Sachwaltung.
Frage 5:
Wird in München in allen Schulen der Lehrplan bezüglich des Schwimm- und Sportunterrichtes eingehalten? Falls nicht, in welchen Schulen aufgegliedert nach Stadtbezirken fallen welche Pflichtstunden aufgrund mangelnder Hallen- und Beckenflächen aus?
Antwort:
Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass im Schuljahr 2016/2017 an einer Schule der lehrplanmäßige Pflichtsport wegen mangelnder Hallen- oder Schwimmflächenkapazitäten ausfallen muss(te).
Aussagen zur Einhaltung des Lehrplans bezüglich des Schwimm- und Sportunterrichts können nur durch das Staatliche Schulamt und die zuständigen MB-Dienststellen getätigt werden, da diese die aufsehende Behörde in diesen Angelegenheiten sind.
Schwimmen soll nach Lehrplan Plus in allen Jahrgangsstufen angeboten werden und ist eines von 5 bzw. 6 Handlungsfeldern. Dementsprechend entfiele ca.1/6 bis 1/5 des Sportunterrichts auf Schwimmen.
Es wird versucht, Schwimmen flächendeckend in den Schuljahren 3 und 4 anzubieten, dann ca. 1/3 des Schuljahres. Aus schulorganisatorischer und wirtschaftlicher Sicht hat sich diese Strategie bewährt. Es werden momentan alle Schwimmstätten hinsichtlich der Belegungsauslastung überprüft. An verschiedenen Stellen werden bereits Optimierungen vorgenommen. Vereinzelt führt das zu Widerständen bei den momentanen Nutzern, wobei so die Anzahl der Fehlbelegungen schon erheblich reduziert werden konnten. Dennoch reichen die aktuellen Schwimmstätten nicht aus, um den Bedarf an Sportflächenzeiten zur Abdeckung des Pflichtunterrichts zu decken. Im Rahmen der Schulbauoffensive werden unter anderem auch diese Bedarfe berücksichtigt, um hier Abhilfe zu schaffen.
Frage 6:
In welchen privaten Schulen gibt es Sport- und Schwimmhallen, die evtl. auch für staatliche und städtische Schulen genutzt werden können? Gibt es solche Kooperationen bereits? Falls ja, wie viel muss die Stadt für diese Nutzung bezahlen?
Antwort:
Es werden bereits folgende Bäder für den Schwimmunterricht angemietet: SWM Bäder, Bad im Wohnstift Augustinum, Hallenbad der Gemeinde
Karlsfeld, Schwimmbad im Salesianum, Bad der Bayerischen Versicherungskammer. Die Kosten betrugen für das Jahr 2015 etwa 534.000 Euro.
Um Kenntnisnahme der Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter: