Fußgängertunnel am Oskar-von-Miller-Ring als Kreativraum für Jugendliche
Antrag Stadtrats-Mitglieder Richard Quaas, Johann Sauerer, Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 27.10.216
Antwort Sozialreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass „die Stadt prüft, inwiefern der Fußgängertunnel am Osker-von-Miller-Ring als Kreativraum für Jugendliche genutzt werden kann. Vorstellbar sind Räume zur Ausstellung von Graffiti-Kunst von Jugendlichen, ein Partyraum oder Band-Übungsräume.“ Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Aufgrund der erforderlichen Klärungen konnte der Antrag nicht in der geschäftsordnungsgemäßen Frist erledigt werden. Ich bitte hierfür um Verständnis und bedanke mich für die gewährten Fristverlängerungen. Mit der Behandlung Ihres Antrags wurde das Sozialreferat beauftragt. Zur Einschätzung der Realisierung Ihres Anliegens wurden meinerseits die dazu in Frage kommenden beteiligten Referate, Baureferat und Kulturreferat, um Stellungnahmen gebeten. Nachdem diese nun vorliegen, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
In der Stellungnahme des Kulturreferates wird u.a. Folgendes ausgeführt: „Grundsätzlich ist die Idee, einen zentral gelegenen Fußgängertunnel als Kreativraum für Jugendliche zu nutzen, begrüßenswert, da es gerade im Innenstadtbereich wenige Räume gibt, in denen sie sich treffen und ihre Freizeit selbst gestalten können bzw. in welchen junge urbane Kultur stattfinden kann.
Die Besichtigung der Unterführung ergab, dass diese bereits aktiv von Graffiti-Sprühern und -Sprüherinnen genutzt wird, welche dort ihre Tags hinterlassen haben. Sofern es der bautechnische Zustand zulässt, wäre deshalb eine Nutzung für lokale Graffiti-Kunst wünschenswert, zumal es im gesamten Stadtbereich kaum legale Flächen für Graffiti gibt: So könnten dort temporäre Gestaltungsaktionen – vor allem unter Einbindung jugendlicher Nachwuchs-Kreativer – stattfinden, die beispielsweise von wechselnden, erfahrenen Graffiti-Gruppen koordiniert und über das Kulturreferat gefördert werden. Hierfür wäre auch keine kostenaufwändige Umbaumaßnahme nötig.“
Dieser Vorschlag des Kulturreferates wird nach fachlicher Prüfung auch durch das Sozialreferat/Stadtjugendamt/Jugendkulturwerk inhaltlich begrüßt und unterstützt.
Vom Baureferat wurde folgende Stellungnahme übermittelt:
„Für den Bereich des Altstadtrings liegt eine Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (‚Altstadtring Nordwest‘ Sicherheitsnachrüstung Altstadtringtunnel Stadtreparatur um den Oskar-von-Miller-Ring, Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13410) vor. Gemäß diesem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 22.1.2014 wird die bestehende Fußgängerunterführung im Kreuzungsbereich Gabelsbergerstraße/ Altstadtring nicht mehr benötigt und im Rahmen der Baumaßnahmen, vorzugsweise im Zuge der Herstellung der endgültigen Oberfläche, teilrückgebaut und verfüllt.
Aufgrund dieser Beschlusslage haben sich die Stadtwerke München GmbH (SWM) entschieden, in die aufzulassende Unterführung im Rahmen eines Programms zur Verbesserung der Versorgungssituation im Heizwassernetz der Innenstadt Fernwärme- und Fernkälteleitungen in die Unterführung einzulegen. Dadurch können neben wirtschaftlichen Aspekten im Kreuzungsbereich Oskar-von Miller-Ring/Gabelsbergerstraße auch umfangreiche bauzeitliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Zuge der Verlegung dieser Leitungen vermieden werden. Die SWM beabsichtigen diese Netzertüchtigung bereits 2017 durchzuführen. Nachdem die Unterführung erst nach Abschluss der Sicherheitsnachrüstung am Altstadtringtunnel aufgelassen werden soll, reduziert sich durch die Verlegung dieser Leitungen ab diesem Zeitpunkt die derzeitige Breite von 6,10 m auf gut 4 m. Dieser Sachverhalt ist zudem im Beschluss für die Projektgenehmigung ‚Altstadtring-Nordwest Sicherheitsnachrüstung Altstadtringtunnel Straßenumbau Oskar-von-Miller-Ring und Von-der-Tann-Straße‘ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07550) unter Ziffer 3.7 (siehe Anlage), der dem Stadtrat am 21.2.2017 vorgelegt wird, erläutert. (Eig. Anm.: Dies wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 21.2.2017 auch mehrheitlich beschlossen und mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 15.3.2017 bestätigt.)
Zudem weisen wir darauf hin, dass sich in der Unterführung keine Sanitäreinrichtungen, Lichtkuppen etc. befinden.“
Aufgrund der o.g. Beschlusslage schließt sich daher m.E. – obwohl Ihr Vorschlag fachlich befürwortet wird – eine weitere Prüfung aus, ob eigene Räumlichkeiten für Jugendliche in dem Fußgängertunnel möglich sind.Ich bedaure, dass ich Ihnen nach unserer Prüfung Ihres Anliegens keine positivere Nachricht mitteilen kann.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter: