III. Arbeitsmarkt für die Zielgruppe Sucht und Psychiatrie öffnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich, Anna Hanusch und Thomas Niederbühl (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 14.2.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
In Ihrem Antrag vom 14.2.2017 fordern Sie das Referat für Arbeit und Wirtschaft auf, im Rahmen der Weiterentwicklung des Dritten Arbeitsmarktes die Zielgruppe sucht- und psychisch kranke Personen stärker zu berücksichtigen und entsprechend Arbeitsgelegenheiten für diese Zielgruppe zur Verfügung zu stellen. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf den bereits bestehenden Zweiten Arbeitsmarkt, der Projekte für die in Rede stehenden Zielgruppen beinhaltet.
Mit dem vom Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft in seiner Sitzung am 22.9.2015 einstimmig beschlossenen Dritten Arbeitsmarkt (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 00453) werden langzeit-arbeitslosen Menschen Chancen für eine längerfristige Beschäftigung geboten. In den vom Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft genehmigten Förderrichtlinien „Soziale Hilfen“ und „sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse“ sind jeweils die seitens der Teilnehmenden zu erfüllenden Zugangsvoraussetzungen für eine Aufnahme in den Dritten Arbeitsmarkt und die Anforderungen an die Beschäftigungsträger festgelegt. Grundvoraussetzung ist, dass es sich um erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II mit Wohnsitz in München handelt, die im Langzeitleistungsbezug stehen und eine Arbeitsgelegenheit (AGH) gem. § 16d SGB II durchlaufen haben oder bei denen eine Förderung nach § 16e SGB II „Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)“ ausläuft.
Weitere arbeitsmarktpolitische Benachteiligungen wie psychische Erkrankung oder Suchterkrankung stehen einer Aufnahme nicht entgegen. Im Gegenteil: so hat sich lt. Förderrichtlinie „Soziale Hilfen“ das mit dem Vollzug des Dritten Arbeitsmarktes betraute Referat für Arbeit und Wirtschaft das Ziel gesetzt, 3/4 aller Stellen mit Personen mit psychischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen und mit Älteren (ab 55 Jahren) zu besetzen. Auf eine angemessene Einbeziehung von Frauen wird hierbei geachtet.Insofern ist die Einbeziehung von sucht- und psychisch kranken Menschen in Fördermaßnahmen des Dritten Arbeitsmarktes in dem vom Stadtrat beschlossenen Programm Dritter Arbeitsmarkt bereits konzeptionell angelegt und sogar ausdrücklich erwünscht.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.