Die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München nach Paragraf 196 Baugesetzbuch ermittelten und am 25. April 2017 beschlossenen Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet München (Stand 31. Dezember 2016) können ab Montag, 29. Mai, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Implerstraße 9, 5. Stock, öffentlich eingesehen werden. Öffnungszeiten zur Einsicht sind Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 15. 30 Uhr. Die öffentliche Auslegung ist für einen Monat gesetzlich vorgeschrieben und endet am Donnerstag, 29. Juni. Die Geschäftsstelle ist verpflichtet, über diesen Zeitraum hinaus Auskunft über Bodenrichtwerte zu geben. Die Auskunft ist gebührenpflichtig; die Gebühr beträgt 30 Euro pro Bodenrichtwert und Stichtag.
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2016 können Anfang Juni 2017 kostenpflichtig unter www.bodenrichtwerte-muenchen.de abgerufen werden. Auskünfte können auch schriftlich, per Fax, persönlich beziehungsweise telefonisch oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden. Sprechzeiten (Zimmer 505, 506) sind Montag und Mittwoch jeweils von 8.30 bis 12 Uhr. Telefon 233 – 396 33, Fax 233 – 396 34, www.gutachterausschuss-muenchen.de, E-Mail gutachterausschuss@muenchen.de.
Ein Kartensatz mit den Bodenrichtwerten (71 Karten – gesamtes Stadtgebiet - M 1:7500, 8Karten – Innenstadt – M 1:5000, 2Karten – Sanierungsgebiete – M 1:2500 und Straßenverzeichnis) kann bei der Geschäftsstelle zum Preis von 650 Euro erworben werden.