Busparken vor der Oper auf dem Max-Joseph-Platz?
Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (damalige Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 8.3.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Immer wieder halten mehrere Busse über eine längere Zeit vor der Oper. So auch am letzten Sonntag, den 5. März gegen 14 Uhr (vier Busse gleichzeitig). Die Einfahrt von Bussen vor der Oper ist nur für Anlieger gestattet, was aber nicht ein längeres Halten beinhalten dürfte. Überhaupt stellt sich die Frage, ob die Einfahrt von Bussen auf den Max-Joseph-Platz vor der Oper nötig ist.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Zum Sachverhalt darf ich wie folgt antworten:
Frage 1:
Erlaubt die Einfahrt von Bussen auf den Max-Joseph-Platz als Anlieger nur das Ein- und Aussteigen?
Antwort:
Auf dem Max-Joseph-Platz ist eine Busanfahrtszone beschildert. Damit ist nur das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen zulässig.
Frage 2:
Welche Kontrollen werden vorgenommen, wenn Busse über eine längere Zeit auf dem Max-Joseph-Platz halten?
Antwort:
Die Busanfahrtszone wird werktags von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung in der Zeit von 9 Uhr bis 23 Uhr im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen in der Altstadt kontrolliert. Befinden sich die Fahrer am Bus und der Ein- und Aussteigevorgang ist beendet, werden diese zum Wegfahren aufgefordert. Wird ein Bus ohne Fahrer angetroffen, wird verwarnt.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten hat die Stadt, die Einfahrt von Bussen auf den Max- Joseph-Platz generell zu unterbinden?
Antwort:
Es besteht die Möglichkeit, das Befahren des Max-Joseph-Platzes mit Bussen durch verkehrsrechtliche Maßnahmen zu verbieten. Das Kreisverwaltungsreferat hat von Seiten des Herrn Oberbürgermeisters derzeit den Auftrag, die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu prüfen und die erforderlichen Abstimmungen für eine Herausnahme der Busse auf dem Max-Joseph-Platz durchzuführen.
Frage 4:
Wie beurteilt die Stadt die Einfahrt von Stadtrundfahrtbussen auf den Max- Joseph-Platz als „Anlieger“?
Antwort:
Die Stadtrundfahrtbusse besitzen eine Linienverkehrsgenehmigung der Regierung von Oberbayern, die auch ein Befahren des Max-Joseph-Platzes beinhaltet. Sie sind somit Anlieger.