Kommerzielle Veranstaltungen auf der Wiesn – Werden die Kriterien aufgeweicht?
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Rathaus Umschau 1 / 2018, veröffentlicht am 02.01.2018
Kommerzielle Veranstaltungen auf der Wiesn – Werden die Kriterien aufgeweicht?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 4.10.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referates für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 4.10.2017 führten Sie als Begründung aus:
„Aus gutem Grund sind reine Werbeveranstaltungen in den Wiesn-Fest- zelten verboten. Der Volksfestcharakter soll nicht ganz dem Kommerz geopfert werden – bisher herrschte darüber in der Stadtspitze, dem Stadtrat und dem zuständigen Referat für Arbeit und Wirtschaft Konsens. Kurze Spontanauftritte anwesender Künstler wurden toleriert, für größere Werbemaßnahmen wurden in der Vergangenheit aber auch schon Abmah- nungen erteilt. Eine Veranstaltung am Samstag, 16.9.2017, unmittelbar nach dem Anstich im Schottenhamel-Festzelt wirft hierzu Fragen auf.“
Ihre Anfrage konnte im vorgesehenen Zeitraum nicht beantwortet werden, da noch nicht alle erforderlichen Stellungnahmen eingetroffen waren. Für die gewährte Terminverlängerung bedanke ich mich. Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können nun wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wie steht die Stadtspitze zum offensichtlich geplanten Auftritt eines Künstlers, der mit mehreren Songs am Eröffnungstag des Oktoberfests in einem großen Festzelt Promotion machte für sein neues Album? Ganz offensichtlich handelte es sich nicht um einen Spontanauftritt eines zufällig anwesenden Sängers – vier Kameras standen parat, um den Auftritt zu filmen. Für den geneigten Zuschauer ergab sich der Eindruck, der Auftritt stehe unmittelbar in Zusammenhang mit einer live aus München übertra- genen TV-Sendung am selben Abend.
Antwort:
Bei der Einlage mit zwei Songs des Künstlers DJ Ötzi handelte es sich um einen nicht angekündigten Spontanauftritt. Die vier Kameras waren wegen der Aufzeichnung des Bayerischen Rundfunks für die Sendung „Ozapft is“ aufgebaut.Ich habe den Bayerischen Rundfunk um eine Stellungnahme gebeten. Der Bayerische Rundfunk äußerte hierzu per E-Mail am 13.11.2017 Nachfolgendes:
„Am 16. September 2017 gab es direkt im Anschluss zu der traditionellen ARD/BR Fernsehsendung ‚Ozapft is‘ eine Nachaufzeichnung in der Zeit von 13.35 bis 14.25 Uhr für die Sendung ‚Oktoberfestshow‘ aus dem Zirkus Krone, am selbigen Abend in der ARD. Federführend war hier der MDR. Das BR Fernsehen war lediglich Zulieferer für einige wenige Sequenzen vom Anstich. Geplant waren zwei Gespräche in der Ratsbox und spontane Interviews mit Publikum. Ungeplant und unangekündigt war selbstverständlich die gesamte Musik aus der Festhalle. Das hat der BR auch klar in seiner Disposition vom 9. September 2017 festgehalten und kommuniziert. Die Spielregeln auf dem Oktoberfest sind selbstverständlich seit Jahren bekannt. Hier gab es für den BR seit Jahrzehnten auch noch nie ein Problem.“
Frage 2:
War die Veranstaltung angemeldet?
Antwort:
Der Spontanauftritt war nicht angemeldet.
Frage 3:
Wer hat den Auftritt konkret zugelassen? Der betreffende Wirt oder die zu- ständige Behörde?
War die Referatsleitung darüber informiert?
Antwort:
Der Spontanauftritt wurde zwischen DJ Ötzi und dem Kapellmeister vereinbart.
Frage 4:
Welche Konsequenzen werden aus der Veranstaltung erfolgen?
Antwort:
Konsequenzen aus dieser Veranstaltung sind nicht angezeigt, da die für das Oktoberfest geltenden Regelungen dabei nicht umgangen wurden. Das RAW setzt weiterhin die Einhaltung dieser Regelungen durch. So werden Drehgenehmigungen auch zukünftig erst nach eingehender Prüfung durch die Pressestelle erteilt.
Frage 5:
Vertritt die Stadtspitze noch den Standpunkt, dass reine Werbeveranstaltungen auf der Wiesn auch in Zukunft tabu sein sollten?
Antwort:
Ja.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.