Zweiteilung der Trambahnlinie 23 ab Parzivalplatz Richtung Münchner Freiheit (Tram 23a) und Richtung Scheidplatz/Sendlinger Tor oder Hauptbahnhof (Tram 23b)
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Sauerer, Sebastian Schall und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 15.12.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Ihr o.g. Antrag ist uns zur Beantwortung zugeleitet worden. Wir bitten, die verspätete Antwort zu entschuldigen.
Da das von Ihnen angesprochene Thema in das operative Geschäft der SWM/MVG fällt, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Zu den einzelnen Fragen bezüglich der Trambahnlinie 23 und speziell der vorgeschlagenen Zweiteilung dieser Linie haben wir die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) um Stellungnahme gebeten, die uns dazu wie folgt geantwortet hat:
Zu Punkt 1:
Wie hoch ist die Auslastung der Tram 23?
Antwort:
Die im Dezember 2009 in Betrieb genommene Trambahnlinie 23 zwischen Münchner Freiheit und Schwabing Nord erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der zur Betriebsaufnahme gefahrene 10 Minuten-Takt ist heute nicht mehr nachfragegerecht. Im morgendlichen Berufsverkehr verkehren mittlerweile die Züge im 6-Minuten-Takt. Die hohe Nachfrage erfordert teilweise auch den Einsatz von 4-teiligen Zügen. Für das Leistungsprogramm 2019 ist statt eines Mischeinsatzes mit kleinen und großen Fahrzeugen eine Taktverdichtung auf Takt 5 geplant.
Bemessungsgrundlage für die Kapazitäten der Tram 23 ist der Abschnitt im Bereich der Parzivalstraße. Als Richtlinie für die Auslastung dient der Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München.
Zu Punkt 2:
Ist es möglich den Takt der Tram 23 zu verdichten?
Antwort: Grundsätzlich ist eine weitere Taktverdichtung möglich. Der begrenzende Faktor für eine solche Maßnahme sind neben zu prüfenden Knotenleistungsfähigkeiten die Kapazitäten der jeweiligen Wendeanlagen.
Zu Punkt 3:
Welche baulichen Veränderungen am bestehenden Schienennetz sind notwendig, damit jede zweite Tram 23 bei einem verkürzten Takt am Parzival- platz Richtung Scheidplatz/Belgradstraße abbiegen könnte?
Antwort:
Auf der heutigen Strecke der Tram 23 sind keine infrastrukturellen Maßnahmen erforderlich. Damit jedoch jeder zweite Zug im Linienbetrieb statt zur Münchner Freiheit Richtung Scheidplatz verkehren kann, ist eine Tektur des planfestgestellten Abschnittes zwischen Parzivalplatz und Scheidplatz erforderlich.
Zu berücksichtigen ist, dass bei einem alternierenden Fahren der Linie 23 der Teilabschnitt zur Münchner Freiheit tagsüber mindestens alle 10 Minuten und im Berufsverkehr wegen der hohen Fahrgastnachfrage mindestens alle 5 Minuten bedient werden muss. Ferner gilt zu berücksichtigen, dass die heute zum Scheidplatz fahrenden Buslinien 140 und 141 entweder auch weiterhin parallel zum Scheidplatz fahren müssten oder ggf. an einer anderen geeigneten Stelle wenden müssten.
Zu Punkt 4:
Welche genehmigungsrechtlichen Hürden bestehen, um die bereits bestehenden und für Einrückfahrten genutzten Gleise auf der Parzivalstraße für eine Nutzung der Tram zur Personenbeförderung ertüchtigen zu können?
Antwort:
Es ist eine Tektur des Planfeststellungsbeschlusses mit den zu berücksichtigenden Zeitabläufen erforderlich.
Zu Punkt 5:
Welche weiteren Voraussetzungen sind erforderlich, damit jede zweite Tram 23 als Tram 23b anstatt der bestehenden Tramlinie 28 über den Scheidplatz gen Sendlinger Tor weitergeführt werden kann?
Antwort:
Um eine möglichst große verkehrliche Wirkung zu erzielen, ist eine entsprechend attraktive Linienführung anzustreben. Auf Grundlage der heutigen Gleisinfrastruktur wäre bei jeder Fahrt der Linie 23b ein Umweg überdie Wendeanlage am Scheidplatz erforderlich. Ein direktes Fahren aus der Parzivalstraße in die Belgradstraße ist derzeit infrastrukturell nicht möglich. Um dies zu gewährleisten wäre eine entsprechende Gleisverbindung sowie die Errichtung von Haltestellen notwendig. Mit den genannten Umwegfahrten wäre der Einsatz mindestens eines zusätzlichen Fahrzeugs erforderlich, das für dieses Betriebskonzept zusätzlich beschafft werden müsste.
Zu Punkt 6:
Wäre es auch möglich die neue Tram 23b (alte Tram 28) zum Hauptbahnhof zu führen statt zum Sendlinger Tor?
Antwort:
Betrieblich sind die Linien 27 und 28 derzeit am Sendlinger Tor miteinander verknüpft. Die Führung der Linie 28 bzw. 23b zum Hauptbahnhof statt zum Sendlinger Tor hätte zur Folge, dass diese Verknüpfung aufgehoben werden müsste, was vermutlich einen Zugmehrbedarf auslöst. Ferner hätte diese Idee einige Nachteile: Die Linie 23b könnte wegen fehlender Haltestellenpositionen entweder auf der Hin- oder Rückrichtung die Haltestelle Karlsplatz (Stachus) nicht bedienen. Des Weiteren würde die Bedienung der Barerstraße von alternierend verschiedenen Abfahrtspositionen erfolgen. Letztlich hätte die Linie keine Möglichkeit, eine Wendezeit in der Innenstadt abzuwarten. Bei dieser langlaufenden Linie wäre die Schaffung einer Warteposition dringend erforderlich. Von einem Linienweg zum Hauptbahnhof ist daher aus betrieblichen und qualitativen Gesichtspunkten abzuraten.
Zu Punkt 7:
Welche Endhaltestelle wäre hinsichtlich des Fahrgastaufkommens, Entlastung der innerstädtischen Umsteigebahnhöfe und Synergien zu anderen ÖPNV-Verkehrsmitteln seitens der MVG zu bevorzugen.
Antwort:
Unter anderem aus den oben genannten Gründen wird derzeit eine Verlängerung über den Linienweg der Linie 12 Richtung Rotkreuzplatz/Romanplatz präferiert statt wie im Antrag vorgeschlagen eine Linienführung in das Zentrum über den Linienweg der Linie 28. Diese Linienführung hätte eine größere verkehrliche und betrieblich entlastende Wirkung auf das Gesamtnetz.“
Ich bedanke mich für Ihre Anregungen und bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der SWM/MVG Kenntnis zu nehmen. Ich hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.