Wie und wann geht es endlich weiter mit der Ladeinfrastruktur für E- Mobile?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 18.4.2018
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Vor knapp 9 Monaten hat der Stadtrat eine umfangreiche Vorlage zur E- Mobilität beschlossen. Darin enthalten war die Ausschreibung einer Beratungsleistung sowie einer Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur. Zu Recht wurde dort erläutert, dass es sinnvoll ist mit Privaten die Ladeinfrastruktur aufzubauen, da dies sich z.B. in Berlin als sehr kostengünstig gezeigt hat. Im Unterschied zu den Stadtwerken, die Steuermittel aus dem städtischen Haushalt verlangen soll es in Berlin ohne Subventionen möglich sein (s. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08860 zum 26.7.2017, S. 90ff). Da der Stadtrat in den weiteren Prozess eingebunden werden sollte, wir bisher aber keine weitere Information erhalten haben, fragen wir den Oberbürgermeister nach dem Stand der Dinge“.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin enthaltenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wann wurde die Beratungsleistung für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession vergeben? Sollte dies noch nicht erfolgt sein: warum dauert dies so lange und wann ist endlich damit zu rechnen?
Antwort:
Am 26.7.2017 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München (LHM) die Sitzungsvorlage „Integriertes Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM 2018)“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08860) unter Berücksichtigung der Änderungsanträge vom 18.7.2017 und 26.7.2017 beschlossen.
Im Rahmen des unter Ziffer 3.11. der Sitzungsvorlage dargestellten Handlungsfeldes 10 (Public-Private-Partnership) ist vorgesehen, ein Vergabeverfahren mit dem Ziel durchzuführen, ein geeignetes Unternehmen auszuwählen, das bis zu einer max. Summe von 1 Mio. Euro Aufbau und Betrieb von Elektro-Ladeinfrastruktur realisiert.Wegen der großen rechtlichen wie fachlichen Komplexität der Vergabe sah die Sitzungsvorlage vor, diese in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem sonstigen geeigneten externen Auftragnehmer durchzuführen. Diese Aufgabenstellungen sind vom RGU nicht zeitgerecht leistbar. Für diese externe Beratung sollten 200.000 Euro zur Finanzierung bereitgestellt werden.
Aufgrund des Änderungsantrags vom 26.7.2017 hat der Stadtrat für das Handlungsfeld 10 in der Summe indes lediglich 1 Mio. Euro (statt geplanter 1,2 Mio. Euro) bereitgestellt. Die sich so ergebende Mittelkürzung betraf die vorgenannte Beratungsleistung, so dass diese dem Willen des Stadtrats entsprechend nicht extern vergeben wurde.
Frage 2:
Wann erfolgt die Vergabe der beabsichtigten Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge?
Antwort:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat sich im Rahmen „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes um Fördermittel für die Finanzierung des beantragten Projekts „München elektrisiert – Me“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11452) beworben. Im Rahmen des Projekts erfolgt u. a. die Erarbeitung der für die Vergabe der beabsichtigten Dienstleistungskonzession benötigten rechtlichen wie fachlichen Unterlagen. Die Rückmeldung des Fördergebers zum beantragten Projekt wird im zweiten Quartal 2018 erwartet. Die Vergabe der beabsichtigten Dienstleistungskonzession soll im ersten Quartal 2019 erfolgen.
Frage 3:
Wann ist damit zu rechnen, dass der Dienstleister mit dem Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur beginnt?
Antwort:
Nach der Vergabe der beabsichtigten Dienstleistungskonzession und der Auswahl eines oder mehrerer geeigneter Unternehmen im ersten Quartal 2019, kann der konkrete Planungs- und Genehmigungsprozess im Anschluss daran beginnen. Mit dem Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur kann in 2019 begonnen werden.