Entwicklung des Schwimmbads des HVB-Clubs e.V.
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Rathaus Umschau 114 / 2018, veröffentlicht am 19.06.2018
Entwicklung des Schwimmbads des HVB-Clubs e.V.
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Ulrike Boesser, Verena Dietl, Christian Müller, Cumali Naz, Alexander Reissl, Heide Rieke, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 20.4.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Gemäß Ihrem Antrag wurde das Referat für Bildung und Sport gebeten, weitere Verhandlungen mit dem HVB Club e.V. bezüglich einer Sanierung sowie einer späteren gemeinschaftlichen Nutzung zu führen.
Die Landeshauptstadt München hatte mehrfach gegenüber der HVB ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert, um eine Wiederinbetriebnahme des Bades zu erreichen und durch die Anmietung von Schwimmzeiten für den Schul- und Vereinssport die Auslastung des Bades zu erhöhen und somit zur Wirtschaftlichkeit des Betriebs beitragen zu können.
Mittlerweile wurde von der HVB jedoch abschließend versichert, dass eine Wiederinbetriebnahme des Bades aufgrund technischer Probleme nicht möglich ist. Darüber hinaus gibt es aufgrund der veralteten Technik einen Sanierungsstau. Der Gesamtaufwand für die notwendige Generalsanierung des Bades wird seitens der HVB mit rund 3 bis 4 Mio. Euro eingeschätzt.
Die HVB wird weiterhin eine sportliche Nutzung des Geländes am Tucherpark fortführen und eigene Überlegungen zur Nachnutzung des Bades anstellen. An einer Kooperation mit der Landeshauptstadt München ist sie derzeit nicht interessiert.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.