Live Stream Übertragung von Hearings, Konferenzen und ähnlichen Veranstaltungen aus dem Münchner Rathaus
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 9.2.2018
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie hatten am 9. Februar 2018 beantragt, im Großen Sitzungssaal des Rathauses stattfindende Hearings, Konferenzen und ähnliche Veranstaltungen per Livestream zu übertragen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Alle grundlegenden Rahmenbedingungen für Livestream-Übertragungen aus dem Großen Sitzungssaal wurden vom Stadtrat bereits mit den Vollversammlungs-Livestream-Beschlüssen festgelegt.
Dies umfasst insbesondere
- die datenschutzrechtliche Erfordernis, dass nur die aktuell sprechende Person übertragen werden darf, die dazu vorab ihre – jederzeit widerrufbare – Einwilligung gegeben hat
sowie
- die mit dem Gesamtpersonalrat vereinbarten Regelungen, dass keine städtische Dienstkraft als Rednerin/Redner aufgezeichnet bzw. übertragen wird. Dies gilt nicht für den Bürgermeister/die Bürgermeisterin, sowie für die Referentinnen/die Referenten und ihre Vertreterinnen/ Vertreter im Abwesenheitsfall. Durch die Kameraführung/Bildausschnitt ist zudem sicherzustellen, dass grundsätzlich keine sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgezeichnet/übertragen werden bzw. eine Aufzeichnung/Übertragung auf das unabdingbare Maß beschränkt wird. In diesen unabdingbaren Fällen ist ebenfalls eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung der betroffenen Dienstkräfte erforderlich.
Auch die technische Infrastruktur (DSL-Business-Anschluss auf der Galerie des Großen Sitzungssaals) ist ebenso vorhanden wie ein Rahmenvertrag mit einem externen Dienstleister, der für die technische Umsetzung des Livestreams ein Komplettpaket zur Verfügung stellt – vom nötigen Übertragungs-Equipment und Streaming-Server über Kameramann und Streaming Operator bis zum Hosting der Videos on Demand in einer Mediathek.
In Absprache mit der Vergabestelle 1 und dem Dienstleister sowie der Geschäftsleitung des Direktoriums ist dieser Rahmenvertrag dahingehend er-weitert worden, dass auch die Livestream-Übertragung von Stadtrats-Hearings und ähnlichen Veranstaltungen darüber beauftragt werden kann, solange der ursprüngliche Auftragswert durch zusätzliche Beauftragungen um nicht mehr als 20 Prozent überschritten wird.
Somit sind die Voraussetzungen gegeben, um aus dem Großen Sitzungssaal nicht nur die Vollversammlungen des Stadtrats per Livestream übertragen zu können, sondern auch bis zu zwei weitere Veranstaltungen im Jahr.
Das Presse- und Informationsamt wird deshalb im Sinne Ihres Antrags bei den regelmäßigen Treffen mit den Öffentlichkeitsbeauftragten der Referate darauf hinweisen, dass Stadtrats-Hearings oder Ähnliches durch die veranstaltenden Fachdienststellen im Großen Sitzungssaal grundsätzlich auch per Livestream übertragen werden können.
Inwieweit eine konkrete Veranstaltung – vor allem hinsichtlich Ablauf, Vortragende und Urheberrechte – für eine städtische Livestream-Übertragung geeignet erscheint, muss dann jeweils die ausrichtende Fachdienststelle entscheiden, die auch für die Übertragung verantwortlich wäre. Das Presse- und Informationsamt wird selbstverständlich die Fachdienststellen gerne beraten, was hier zu beachten ist.
Die so gewonnenen Erfahrungswerte, wie viele Hearings oder Ähnliches zusätzlich zu den Sitzungen der Vollversammlung im Jahr veranschlagt werden können, werden dann in die nächste Livestream-Ausschreibung einfließen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.