Querung der Wotanstraße: Sicheren Schul- und Radweg nicht dem Baustellenverkehr opfern!
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Rathaus Umschau 114 / 2018, veröffentlicht am 19.06.2018
Querung der Wotanstraße: Sicheren Schul- und Radweg nicht dem Baustellenverkehr opfern!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) und Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) vom14.12.2017
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrem Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf, die Radlstammstrekkenführung Hauptbahnhof-Laim-Pasing auf Höhe der Laimer Unterführung soweit wiederherzustellen, dass es auch für Schulkinder und andere Radler möglich ist, den Weg ohne gefährliche Ampelquerung zu nutzen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 14.12.2017 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Der in Ihrem Antrag genannte provisorisch ausgebaute Fuß- und Radweg wurde 2016 gemäß dem Beschluss des Bauausschusses vom 5.4.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 05205) in einfacher Bauweise mit einer Breite von 4,5 Metern durch das Baureferat hergestellt. Nach Anforderung durch die Deutsche Bahn wurde der provisorische Fuß- und Radweg vor Baubeginn der 2. S-Bahn-Stammstrecke wie vorgesehen zu Beginn der 1. Bauphase zurückgebaut, weil an dieser Stelle die planfestgestellte Baustraße verläuft.
In dem genannten Beschluss wird, wie bereits in dem vorangegangenen Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.6.2007 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08/V 09878) darauf verwiesen, dass der Weg mit Beginn der vorlaufenden Baumaßnahmen für die 2. S-Bahn-Stammstrecke von der Öffentlichkeit für die Dauer der Gesamtbauzeit der 2. S-Bahn-Stammstrecke von rund 7 Jahren nicht mehr genutzt werden kann. Während dieser Zeit erfolgt die Wegeführung, wie in der Planfeststellung festgelegt, wieder wie vorher durch die angrenzenden Wohngebiete.
Der Bebauungsplan sieht vor, dass nach Abschluss der Bauarbeiten für die 2. S-Bahn-Stammstrecke ein standardgerechter Fuß- und Radweg auf der Trasse der Baustraße hergestellt wird.Nördlich an die Baustraße angrenzend befinden sich gemäß Bebauungsplan Nr. 1925 festgesetzte ökologische Ausgleichsflächen, die bereits in Teilen hergestellt sind. Ein neuer provisorischer Weg wäre theoretisch auf diesen Flächen möglich, müsste aber wiederum ausgeglichen werden, einhergehend mit entsprechenden Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten. Hinzu kommt, dass die Flächen derzeit nicht im Eigentum der Stadt München sind.
Nach aktuellem Zeitplan der Deutschen Bahn beginnt die Baufeldfreimachung für die Umweltverbundröhre im März 2019. Ab September 2019 wird die Fuß- und Radwegquerung über die Wotanstraße zurückgebaut, sodass eine durchgehende Wegeverbindung auf Gleisniveau ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist.
In Anbetracht der zeitlichen Rahmenbedingungen ist die Weiterverfolgung eines erneut provisorischen Weges nicht erfolgversprechend.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.