Prinzenstraße 30: Bald wieder ein Denkmal in München weniger?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Anna Hanusch und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 20.3.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 20.03.2018 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Der bebaute Bereich südlich des Nymphenburger Kanals zwischen Renata- und Hubertusstraße sowie zwischen Prinzen- und Nibelungenstraße ist Teil des denkmalgeschützten Ensembles ‚Villenkolonie Neuwittelsbach‘. Viele der Villen in der Prinzenstraße sind auch Einzeldenkmäler - nicht (mehr?) jedoch das Anwesen Prinzenstraße 30. Augenscheinlich steht der Abriss der vor über 100 Jahren von dem bekannten Münchner Maler Prof. Friedrich Benno Adam erbauten und von seiner Familie lange bewohnten Villa kurz bevor. Ein besonders schützenswerter Kastanienbaum wurde bereits ohne Genehmigung in einer Blitzaktion mutwillig derart kaputt geschnitten, dass eine Fällung kaum mehr verhindert werden kann. Das ‚Haus Adam‘ hat überdies hohen historischen Wert, da darin monatelang die Widerstandsgruppe ‚Weiße Rose‘ mit Hans Scholl und Alexander Schmorell an der Spitze tätig war.“
Frage 1:
War das Anwesen Prinzenstraße 30 früher in der Denkmalliste und wurde es – was häufig geschieht – auf Antrag des (neuen) Besitzers wieder herausgenommen?
Antwort:
Das Haus Prinzenstraße 30 war in keiner der uns vorliegenden, früheren Auflagen der Denkmalliste als Baudenkmal eingetragen.
Frage 2:
Ist der Verwaltung der historische Wert des Anwesens Prinzenstraße 30 bekannt?
Antwort:
Der historische Bezug des Anwesens zum Kreis der Weißen Rose ist dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bekannt.
Frage 3:
Ist der Abriss bereits genehmigt bzw. kann im Laufe des Verfahrens noch eine denkmalrechtliche Prüfung erfolgen?
Antwort:
Der Abriss ist nicht genehmigt. Vielmehr hat die Lokalbaukommission am 20.03.2018 gegenüber dem Bauherrn eine vorbeugende Abbruchuntersagung verfügt sowie die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses vom 21.02.2018 auf die Dauer von sechs Monaten ausgesetzt. Rein vorsorglich hat die Untere Denkmalschutzbehörde zusätzlich die Untersagung der Entfernung der Ausstattung der Villa verfügt.
Das für die Denkmalliste zuständige Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat zwischenzeitlich die Villa Prinzenstraße 30 als Einzelbaudenkmal in die Denkmalliste nachgetragen (siehe Anlage 1: Nachtragsschreiben vom 20.04.2018).
Frage 4:
Welche Erkenntnisse hat das Stadtarchiv über das Wirken der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“in dem Anwesen?
Antwort:
Für das Stadtarchiv ist das Anwesen Prinzenstraße 30 ein zentraler Handlungsraum des Widerstands der „Weißen Rose“ und damit auch in erinnerungskultureller Hinsicht von singulärer Bedeutung (siehe Anlage 2: Schreiben Stadtarchiv vom 16.04.2018).
Die Anlagen 1 und 2 können im RIS eingesehen werden unter dem Link www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/5002426.pdf.