Wie kann das Haus in der Prinzenstraße 30 vor dem Abriss bewahrt und damit eine Erinnerungsstätte für die „Weiße Rose“ erhalten werden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) und Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) vom 22.3.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 22.03.2018 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Nach Pressemeldungen ist das Haus Prinzenstraße 30 (‚Adam Haus‘) in Gefahr, zugunsten eines Neubaus – mit bislang unbekannter Nutzungsabsicht – abgerissen zu werden. Die historische Bedeutung des Hauses besteht vor allem – neben der für das Viertel in Neuhausen – Nymphenburg typischen historizistischen Fassadengestaltungen – darin, dass in diesem Haus die Treffen der Widerstandsgruppe ‚Weiße Rose‘ stattfanden.“
Frage 1:
Ist der offensichtlich geplante Abriss genehmigungspflichtig?
Antwort:
Der geplante Abriss ist als Beseitigung eines Baudenkmals sowie Veränderung eines Ensembles (hier: Ensemble „Villenkolonie Neuwittelsbach“) erlaubnispflichtig nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 Bayer. Denkmalschutzgesetz (BayDSchG).
Frage 2:
Falls ja, ist ein solcher Abriss bereits beantragt?
Antwort:
Mit Bauantrag vom 21.02.2018 wurde bei der Lokalbaukommission für das Grundstück Prinzenstraße 30 die Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses beantragt. Der Neubau setzt den Abbruch des bestehenden Gebäudes voraus. Mit Verfügung vom 27.03.2018 hat die Lokalbaukommission die Entscheidung über den Bauantrag für sechs Monate ausgesetzt. Darüber hinaus hat die Lokalbaukommission am 20.03.2018 gegenüber dem Bauherrn eine vorbeugende Abbruchuntersagung verfügt. Rein vorsorglich hat die Untere Denkmalschutzbehörde zusätzlich die Untersagung der Entfernung der Ausstattung der Villa verfügt.
Zwischenzeitlich hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die Villa Prinzenstraße 30 als Einzelbaudenkmal in die Denkmalliste nachgetragen (siehe Anlage: Nachtragsschreiben vom 20.04.2018).
Frage 3:
Ist mit einer Abriss-Genehmigung des Landesamtes für Denkmalpflege zu rechnen, weil das Haus womöglich nicht als „Einzeldenkmal“ gelistet ist?
Antwort:
Das Gebäude Prinzenstraße 30 ist seit 20.04.2018 als Einzelbaudenkmal in der Münchner Denkmalliste verzeichnet. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist die staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Das Landesamt ist nicht zuständig für die Erteilung von Abrissgenehmigungen.
Frage 4:
Lässt sich aufgrund der historischen Bedeutung des Gebäudes für die Landeshauptstadt als Wirkungsstätte der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ ein Listennachtrag als Einzeldenkmal erwirken?
Antwort:
Die Prüfung der Denkmaleigenschaft durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat zwischenzeitlich ergeben, dass es sich bei der Villa Prinzenstraße 30 um ein Einzelbaudenkmal handelt (siehe Anlage: Nachtragsschreiben vom 20.04.2018).
Die beiden Anlagen können im RIS eingesehen werden unter dem Link https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/5002426.pdf.