Kinderversorgung für Berufstätige in Schichtarbeit
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Anja Burkhardt, Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm und Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 20.3.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
In Ihrer Anfrage vom 20.3.2018 thematisieren Sie die Öffnungszeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen, insbesondere das Thema Betreuung bzw. Öffnung über Nacht für im Schichtdienst arbeitende Eltern.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Folgendes berichten:
Frage 1:
Welche städtischen Angebote gibt es, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Schichtbetrieb arbeiten, eine Betreuung ihrer Kinder (auch über Nacht) zu gewährleisten?
Antwort:
Die Flexibilität der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen ist seit vielen Jahren ein Thema, das Eltern, aber auch Erziehungspersonal und Träger von Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Selbstverständlich gehört es zu den Aufgaben der institutionellen Kinderbetreuung, das zeitliche Angebot auf die Bedürfnisse der Familien möglichst passgenau abzustimmen. Der Städtische Träger des Geschäftsbereichs KITA im Referat für Bildung und Sport geht hier seit langem einen Weg, der bei der Elternschaft auf größte Zustimmung stößt.
So sind die Ergebnisse der Elternbefragungen aus den vergangenen Jahren eindeutig und belegen die hohe Bedarfsorientierung und Akzeptanz der angebotenen Betreuungszeiten. Der Aussage „Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung entsprechen meinem Bedarf“ stimmten im vergangenen Befragungsjahr 2017 rund 94% der Eltern mit „ja“ zu. Nur knapp 6% verneinten die Frage.
Oft verbirgt sich hinter dem „nein“ der Wunsch nach anderen Buchungszeiten innerhalb der bestehenden Öffnungszeit. Wünsche nach anderen Öffnungszeiten wurden nur vereinzelt einrichtungsbezogen zurückgemeldet. Wie schon seit Jahren wurden in bewährter Weise jeweils Einzelfalllösungen vor Ort entwickelt. Ein relevanter Bedarf an erweiterten Öffnungszeiten von städtischen Kindertageseinrichtungen ist vor diesem Hintergrund nicht festzustellen.Die Landeshauptstadt München hat schon seit jeher den Aspekt möglichst umfänglicher, am tatsächlichen Bedarf ausgerichteter Betreuungszeiten aufgegriffen und in ihren städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt. Viele Einrichtungen bieten bei Bedarf Öffnungszeiten von bis zu 11 Stunden täglich an (7-18 Uhr gemäß Satzung). Versuche mit Wochenend- und Feiertagsöffnungen bzw. Öffnungszeiten vor 7 Uhr in einzelnen Kindertageseinrichtungen an den ehemals städtischen Krankenhäusern wurden mangels Nachfrage wieder eingestellt.
Aus pädagogischer Perspektive sind stark ausgedehnte Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen durchaus kritisch zu betrachten: So stellt sich die Frage nach der Rücksichtnahme auf kindliche Bedürfnisse. Hier sind nicht nur die Träger von Kindertageseinrichtungen gefordert – vielmehr geht es um zentrale Fragen gesamtgesellschaftlich zu verantwortender Familienpolitik. Es sollte nicht der ausschließliche Weg sein, einseitig die Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen an die Arbeitswelt anzupassen. Vielmehr müssen auch die Arbeitszeiten so gestaltet werden, dass sie zu den Bedürfnissen von Eltern und Kindern passen.
Insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen Mangels an qualifiziertem Fachpersonal ist auch der Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen ein Thema: Im immer noch klassischen „Frauenberuf“ Erzieherin bzw. Kinderpflegerin (Frauenanteil ca. 94%) arbeiten naturgemäß auch viele Mütter. Die Ausdehnung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen bedeutet damit auch für diese Mütter eine wenig familienfreundliche Ausdehnung ihrer Arbeitszeiten.
Nicht zuletzt sind die Kosten der zusätzlich erforderlichen Ressourcen im Hinblick auf ihre Finanzierbarkeit kritisch zu hinterfragen.
Aus der Sicht des Städtischen Trägers kommen für Betreuungszeiten etwa am späten Abend oder am Wochenende am ehesten private Anbieter ohne feste Kernzeiten (z.B. „Kinderhotel“) in Betracht. Auch die Ausweitung des Angebots an Betriebskindertageseinrichtungen könnte eine am speziellen Bedarf (wie z.B. Schichtdienst) orientierte Lösung darstellen. Das wäre allerdings eine Aufgabe, der sich vermehrt die betreffenden Arbeitgeber stellen müssten, selbstverständlich mit der notwendigen Unterstützung durch die Kommune.
Dem Bereich Aufsicht und Koordination Freie Träger im Geschäftsbereich KITA sind bisher ebenfalls keine besonderen Angebote für Schichtdienst und allfällige Übernachtungsmöglichkeiten seitens der freien Träger bekannt.
Frage 2:
Gibt es Zahlen, die den Bedarf belegen?
Antwort:
Hier sei zunächst auf die Ausführungen zu Frage 1 hingewiesen.
Ergänzend hierzu kann festhalten werden, dass im Jahr 2016 dem Bereich Aufsicht und Koordination freie Träger im Geschäftsbereich KITA zweimal von einer Trägerin ein Antrag zu einem Übernachtungsangebot im Kindergartenbereich angefragt und auch das vorläufige Konzept dazu vorgelegt worden ist. Nach der ersten Anfrage hat die Trägerin jedoch aus wirtschaftlichen Gründen von dem Vorhaben Abstand genommen.
Beim zweiten Anlauf konnte die Trägerin keine geeigneten Räumlichkeiten finden und hat sich letztlich aufgrund der geringen verbindlichen Nachfrage auch nicht weiter darum bemüht.
Frage 3:
Gibt es eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Partnern im Bereich des Gesundheitswesens, der Gastronomie und weiteren Berufsgruppen, bei denen Schichtarbeit zum normalen Arbeitsablauf gehören? (Bitte Auflistung der Angebote)
Antwort:
Entsprechend den Ausführungen zu Frage 1 pflegt der Städtische Träger explizit zum Thema Schichtarbeit keine zusätzliche Zusammenarbeit mit anderen Partnern.
Seitens des Bereichs Aufsicht und Koordination Freie Träger im Geschäftsbereich KITA findet von dort ebenfalls keine entsprechende Zusammenarbeit statt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.