Aufgrund ständig weiter steigender Nachfrage und veränderten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen war eine Neustrukturierung der Akteneinsicht bei der Lokalbaukommmission (LBK) notwendig. Dies wirkt sich auf die Öffnungszeiten und den Umfang der Akteneinsicht aus. Ab Juli 2018 ist die Akteneinsicht bis auf Weiteres zu folgenden Zeiten in der Zentralregistratur möglich: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 16 Uhr.
Vollständige Akteneinsicht ist in der Regel nur für die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder mit deren schriftlicher Vollmacht möglich.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses ist auch für weitere Personengruppen begrenzte Akteneinsicht hinsichtlich der Planunterlagen möglich.