ÖPNV-Ausbau auf Eis wegen 2. Stammstrecke?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 3.4.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 3.4.2018 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird. Für die mit Schreiben vom 18.5.2018 gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Zahlreiche Ausbauprojekte im ÖPNV wurden von der Münchner Stadtregierung über Jahre ‚auf Eis‘ gelegt mit der Begründung, die Projekte wären organisatorisch an den Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke gekoppelt und könnten sinnvollerweise deshalb erst in Angriff genommen werden, wenn der erste Spatenstich zur Stammstrecke erfolgt sei (bspw. S-Bahn-Verlängerung nach Riem). Dies ist nun geschehen – wie sieht es mit den daran geknüpften Ausbaumaßnahmen aus?“
Frage 1:
Welche Projekte zum Ausbau des ÖPNV in München wurden in den letzten zehn Jahren zurückgestellt mit Verweis auf den Bau der 2. S-Bahn- Stammstrecke?
Antwort:
Nach unserer Kenntnis wurde in den letzten zehn Jahren kein Ausbau-Projekt des ÖPNV (Bus, Tram und U-Bahn) unter Verweis auf den Bau der 2. Stammstrecke zurückgestellt.
Inwieweit Ausbau-Projekte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) unter Verweis auf den Bau der 2. Stammstrecke zurückgestellt wurden, entzieht sich der Kenntnis der Landeshauptstadt München. Zuständig für die Planung des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern ist der Freistaat Bayern.
Frage 2:
Wie, wann und mit welchem Zeitplan laufen diese Projekte nun an?
Antwort:
Zum Sachstand der ÖPNV-Planungen wurde der Stadtrat umfassend, zuletzt mit Beschluss der Vollversammlung vom 30.9.2015 zum Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03603), informiert.
Zum Stand der SPNV-Projekte im Bahnknoten München wird auf die Ausführungen im Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 6.4.2016 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 05180) verwiesen.
Frage 3:
Mit welchen Kostensteigerungen ist zu rechnen aufgrund der Verzögerungen?
Antwort:
Da keine Ausbau-Projekte des ÖPNV unter Verweis auf den Bau der 2. Stammstrecke zurückgestellt wurden, liegen keine dadurch verursachten Kostensteigerungen vor. Die Frage eventueller Kostensteigerungen bei SPNV-Projekten fällt in die Zuständigkeit des Freistaates Bayern.