Unterstützung des Free&Easy Festivals prüfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Kristina Frank, Ulrike Grimm, Marian Offman, Richard Quaas, Walter Zöller (CSU-Fraktion) und Kathrin Abele, Horst Lischka, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar, Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 30.11.2017
Antwort Kulturreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass das Kulturreferat prüfen soll, ob und in welcher Größenordnung das Free&Easy Festival im Kultur- und Veranstaltungszentrum Backstage gefördert werden kann. Die Förderung soll gemäß den Förderrichtlinien der Landeshauptstadt München erfolgen.
Die Prüfung eines Förderantrages eines Festivalveranstalters gehört zu den regulären Tätigkeiten der Verwaltung. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlußmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 30.11.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Backstage München veranstaltet seit mehr als zwanzig Jahren im Sommer das dreiwöchige Free&Easy Festival. Auf vier Indoor-Bühnen, einer Open Air-Bühne und den Freiflächen des Backstage Geländes wird ein gemischtes Programm geboten, das Konzerte, Filmvorführungen, Kleinkunst und Diskussionsveranstaltungen umfasst. Es erfreut sich großer Beliebtheit und steht durch den freien Eintritt allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern in dieser Stadt offen. Das Free&Easy Festival entspricht in seinem spezifischen Programm in Kombination mit der Möglichkeit der Teilhabe für alle ohne Unterschied von finanziellem Hintergrund und sozialer Stellung grundsätzlich den Förderkriterien des Kulturreferates. Ob es jedoch auch den Förderkriterien des Kulturreferates in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht, kann erst nach Vorlage einer aussagekräftigen Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation geprüft werden.
Seit Anfang Januar steht das Kulturreferat diesbezüglich mit den Betreibern des Backstages in Kontakt. Die von Ihnen gewünschte Prüfung, ob und in welcher Höhe das Festival gefördert werden könnte, kann das Kulturreferat jedoch erst vornehmen, wenn ein vollständiger Antrag mit einer Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation vorliegt, aus dem hervorgeht, dass dieVeranstaltung defizitär ist. Sobald die Unterlagen vollständig eingegangen sind erfolgt die Prüfung. Die Antragsteller werden über das Ergebnis informiert.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.