Sicherheit auf den Gleisen – Weniger Ausfälle auf der S-Bahn-Stammstrecke
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 29.11.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Bahnbetrieb und Durchsuchungen von einfahrenden Güterzügen in München fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Münchener Stadtrates. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister im Rahmen der laufenden Aufgabenerledigung (Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO) auf dem Schriftwege zu beantworten.
Ihrem Antrag schicken Sie Folgendes voraus:
„Die Landeshauptstadt München setzt sich mit der Deutschen Bahn ins Benehmen, um an geeigneten Stellen am Rand des Stadtgebietes Durchsuchungen von einfahrenden Güterzügen durchzuführen mit dem Ziel, ‚blinde Passagiere‘ zu entdecken bevor sie auf die Gleisanlagen der S- Bahn-Stammstrecke gelangen können.“
Weiter begründen Sie den Antrag wie folgt:
„In jüngster Zeit haben sich mehrere Vorfälle ereignet, bei denen wegen Personen im Gleisbereich die komplette Münchner S-Bahn-Stammstrecke gesperrt werden musste. Flüchtlinge hatten sich auf Güterzügen versteckt und so die Reise über den Brenner angetreten. Stundenlanges Verkehrschaos in der gesamten Stadt war die Folge. Da der Bahnbetrieb in den Wintermonaten besonders störungsanfällig ist, sollte jede Möglichkeit genutzt werden, zusätzliche Ausfälle zu vermeiden. Der Aufenthalt von Personen im Gleisbereich bedeutet jedoch immer eine lebensgefährliche Situation, so dass sofort die betroffene Strecke gesperrt werden muss. Kontrollen der Züge im Vorfeld hätten daher den doppelten Nutzen, Flüchtlinge vor der Gefahr zu bewahren sowie einen möglichst zuverlässigen Fahrplanablauf der S-Bahnen zu gewährleisten.“
Zur Beantwortung Ihres Vorbringens hat das Kreisverwaltungsreferat die Bundespolizei und die Deutsche Bahn um Stellungnahme gebeten. Die Deutsche Bahn hat keine Stellungnahme vorgelegt.
Antwort der Bundespolizeidirektion München:
„Der Bundespolizeidirektion München ist das Phänomen der unberechtigten Mitfahrt auf Güterzügen bekannt. Diese Mitfahrten können gerade in der kalten Jahreszeit für die betreffenden Personen eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeuten. Daher führt die Bundespolizeidirektion München im Rahmen der bahnpolizeilichen Gefahrenabwehr bereits seit dem Jahr 2017 regelmäßig Kontrollen des grenzüberschreitenden Güterverkehrs durch. Diese Kontrollen werden in einer stationären Kontrollstelle im Bahnhof Rosenheim durchgeführt und dienen dem Zweck, unberechtigte Mitfahrten auf Güterzügen möglichst schon im grenznahen Raum zu unterbinden.
Parallel zu den Kontrollen in Rosenheim beteiligt sich die Bundespolizei zusammen mit Beamten aus Österreich und Italien an trinationalen Kontrollen am Brenner. Hierbei werden grenzüberschreitende Güterzüge mit dem Fahrtziel Deutschland auf italienischem Hoheitsgebiet stichprobenartig auf unberechtigt mitfahrende Personen überprüft.
Über Maßnahmen der Deutsche Bahn AG im Raum München, die vor dem Hintergrund der unerlaubten Mitfahrten auf Güterzügen die Leichtigkeit des S-Bahnverkehrs sicherstellen sollen, ist hier nichts bekannt.“
Wie Sie den Ausführungen der Bundespolizei entnehmen können, finden entsprechende Kontrollen im Grenzbereich zu Österreich und am Brenner bereits statt. Zusätzliche Kontrollen im Großraum München erscheinen demnach nicht notwendig. Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht im Kompetenzbereich der Landeshauptstadt München.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.