Erhalt der Halle 14 auf der Bayernkaserne
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Thomas Schmid und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 31.7.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen eine weitere Nutzung der Kleiderkammer in Halle 14 der Bayernkaserne durch Frau Rosemarie Griesbacher. Ihr Antrag betrifft die Nutzung eines einzelnen Gebäudes einer städtischen Liegenschaft.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 30.7.2017 teile ich Ihnen aber Folgendes mit: Nach Einschätzung des Sozialreferats ist der Erhalt der in Ihrem Antrag genannten Kleiderkammer nicht mehr unbedingt notwendig, da auf dem Gelände der Bayernkaserne bereits eine städtisch bezuschusste Kleiderkammer (Diakonia Kleiderkammer) tätig ist. Trotzdem ist eine Koexistenz der beiden Kleiderkammern möglich und wird als sich ergänzend angesehen. Aus Sicht des Sozialreferats spricht nichts gegen einen Erhalt der Kleiderkammer in Halle 14, vorausgesetzt die bau- und planungsrechtlichen Bedingungen dafür sind erfüllt.
Das Kommunalreferat äußerte sich hierzu wie folgt:
„Aus Sicht von KR-IS-SP bestehen keine Einwände gegen Absatz 3 des Antrags: Die Kleiderkammer kann aus unserer Sicht so lange erhalten werden, wie ein Bedarf seitens der in der Bayernkaserne untergebrachten Flüchtlinge besteht und das Gebäude 14 nicht wegen der Vorbereitung der nachfolgenden Bebauung abgebrochen werden muss.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt wie folgt Stellung: „Die Halle 14 liegt im Bereich der zukünftigen Ringstraße, die der internen Haupterschließung des neuen Stadtquartiers dient. Zur Durchführung der Baumaßnahmen des Gesamtquartiers wird ab 2019 im Bereich dieser Straße eine Baustraße errichtet. Aus stadtplanerischer Sicht kann daher einer Nutzung der Halle 14 bis Ende 2018 zugestimmt werden, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Lokalbaukommission (PLAN HA IV/41 T).Für die Halle 14 liegt bereits seit Längerem eine Baugenehmigung befristet bis zum 31.12.2018 vor. Allerdings konnte der nachträglich eingereichte Brandschutznachweis erst mit Bescheid vom 19.12.2017 bauaufsichtlich genehmigt werden. Laut Aussage des Kommunalreferats wurde der mittlerweile genehmigte Brandschutznachweis vor Ort bereits umgesetzt.“
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.