Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat die Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“ verlängert. Sie ersetzt die bisherige Satzung, die im März auslaufen wird. Nach Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die neue Satzung mit unverändertem Umgriff und einer Geltungsdauer von fünf Jahren in Kraft treten.
Das Erhaltungssatzungsgebiet liegt auf dem Gebiet des 2. Stadtbezirks (Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt). Es erstreckt sich zwischen der Augsburger Straße im Norden, der Mai- und Tumblingerstraße im Osten, der Ruppertstraße im Süden und der Lindwurmstraße im Osten.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen, die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten sollen. Dieser Schutz begründet einen zusätzlichen Geneh- migungsvorbehalt für bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum. In der Landeshauptstadt München gibt es derzeit insgesamt 21 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 262.000 Einwohnerinnen und Einwohner in 147.000 Wohnungen leben.