Im gesamten Stadtgebiet gibt es Grundstücke im Eigentum der Stadt mit einer Größe von 300 bis 800 Quadratmetern, die zwar geprüft, aber bisher für eine Bebauung im Zuge der Programme „Wohnen für alle“ und „Münchner Wohnungsbau“ als zu klein beurteilt wurden. „Gerade in Zeiten steigender Flächenknappheit ist es unumgänglich, das Potential auch dieser kleinen Flächen zu nutzen,“ erläutert Kommunalreferent Axel Markwardt. „Ich freue mich deshalb sehr, dass die Vollversammlung des Stadtrats jetzt das Kommunalreferat beauftragt hat, dem Stadtrat darzustellen, wie viele dieser Grundstücke bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern grundsätzlich gemäß § 34 Bau GB bebaubar wären. Zusammen mit dem Sozialreferat sollen wir zudem klären, welche sozialen Bedarfe auf diesen Kleinstgrundstücken realisiert werden könnten und die Ergebnisse dem Stadtrat erneut vorlegen.“