Obere Grasstraße 1: Gibt es wirtschaftliche Verflechtungen der LH München mit dem Eigentümer und was passiert mit dem Original-Baumaterial?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 3.11.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Vielen Dank für die gewährten Terminverlängerungen.
Mit Schreiben vom 3.11.2017 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie u.a. aus, dass der Eigentümer auch Geschäftsführer einer Rohrreinigungsfirma sei, die auch Aufträge von der Landeshauptstadt München bzw. ihren Wohnbaugesellschaften bekommen soll und sich die Frage der erforderlichen Zuverlässigkeit für eine Auftragsvergabe durch die Landeshauptstadt München stelle. Ferner wird Witterungsschutz für das noch vorhandene Baumaterial und dessen Aufbereitung gefordert.
Frage 1:
Gibt es geschäftliche Beziehungen der Landeshauptstadt München bzw. deren Eigenbetriebe bzw. Wohnbaugesellschaften zu einem Unternehmen, deren Geschäftsführer der Eigentümer des Anwesens Obere Grasstraße 1 ist?
Antwort:
Das Baureferat einschließlich Stadtentwässerungswerke, Kommunalreferat, Stadtwerke München GmbH und städt. Wohnungsbaugesellschaften haben Kenntnis von der Anfrage. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können jedoch keine detaillierten Informationen weitergegeben werden. Zudem impliziert die Anfrage in gewisser Form eine Schuldzuweisung bzw. Verantwortlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass die Frage des Verschuldens einer Aufklärung im Rahmen des laufenden Bußgeldverfahrens bzw. des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens bedarf bzw. diesen vorbehalten ist.
Frage 2:
Wie wird das noch vorhandene Original-Baumaterial des Anwesens Obere Grasstraße 1 gesichert und aufbereitet?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission – Untere Denkmalschutzbehörde hat mit Verfügung vom 26.10.2017 u.a. angeordnet, das vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) als wertvoll eingestufte, historische Material durch geeignete Maßnahmen (z.B. wind- und wetterfeste Abdeckung bzw. Einlagerung) fachgerecht und dauerhaft zu lagern bzw. aufzubewahren. Die Sicherungs- und Räumarbeiten wurden denkmalfachlich durch den für die Führung der Denkmalliste zuständigen Gebietsreferenten, eine Restauratorin und einen Bauforscher des BLfD sowie die Untere Denkmalschutzbehörde intensiv begleitet. Dabei wurden den ausführenden Personen fachliche Vorgaben zur Bergung des Baumaterials gegeben und die zur Dokumentation notwendigen Maßnahmen erläutert. Das BLfD hat zudem festgelegt, welches Baumaterial aufzubewahren ist.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die Untere Denkmalschutzbehörde konnten sich am 13.4.2018 vor Ort davon überzeugen, dass das geborgene Material entsprechend den Auflagen fachgerecht – auf Paletten gelagert und vor Feuchtigkeit geschützt – eingelagert ist. Eine Verfügung, mit dem Ziel des Wiederaufbaus in vorhandener Kubatur und Form wurde zwischenzeitlich erlassen.