Optimierung der Bearbeitungszeit für Anwohnerparkausweise
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 19.1.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrer schriftlichen Anfrage vom 19.1.2018 bitten Sie die Bearbeitungsdauer im Zusammenhang mit Bewohnerparkausweisen darzulegen und ggf. Optimierungspotential aufzuzeigen.
Im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters beantworte ich Ihre in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen wie folgt:
Frage 1:
Trifft es zu, dass die Bearbeitungszeit für die Ausstellung von Anwohner- Parkausweisen vier Wochen beträgt? Wenn ja, weshalb?
Antwort:
Nein. Im Falle einer persönlichen Beantragung in der Dienststelle erhält der Antragsteller/die Antragstellerin sofort eine Antragsbestätigung ausgehändigt und kann damit das Fahrzeug auf ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen abstellen, bis der Bewohnerparkausweis nach Zahlungseingang gedruckt wird und dem Antragsteller resp. der Antragstellerin zugeht. Im Falle einer schriftlichen Beantragung ist der Erhalt der Genehmigung allein von der Dauer des Postwegs abhängig, ebenso im Falle einer Beantragung per Fax oder per e-mail.
Die im Internet veröffentlichte Bearbeitungsdauer von 4 Wochen war noch den Bearbeitungsrückständen der schriftlichen Anträge des letzten Jahres geschuldet, die aufgrund erheblicher Personalabgänge entstanden sind. Die Bearbeitungsdauer für schriftliche Anträge wurde inzwischen wieder auf der Homepage des Kreisverwaltungsreferates auf 2 Wochen korrigiert. Sie gilt ausschließlich für schriftliche Anträge. Eingehende schriftliche Anträge werden aktuell innerhalb weniger Tage bearbeitet.
Frage 2:
Wie kann die Bearbeitungszeit optimiert bzw. verkürzt werden?
Antwort:
Aktuell befinden sich in München etwa 95.000 Bewohnerparkausweise im Umlauf, welche regelmäßig spätestens alle 2 Jahre wieder erteilt werdenmüssen. 6 Wochen vor Ablauf der Genehmigung erhalten diejenigen Ausweisinhaber, bei denen sich keine Änderungen hinsichtlich des Wohnsitzes ergeben haben (ca. 75%) automatisiert ein Erinnerungsschreiben, auf welches nur durch Einzahlung des korrekten Betrages die Wiedererteilung des Parkausweises – ohne Behördenkontakt – generiert wird. Das extrem gut angenommene Verfahren bietet keinen erkennbaren Spielraum für Verbesserungen, da der Erhalt der Genehmigung allein vom Antragsteller (rechtzeitige Zahlung) abhängt.
Auch neuen Mitbürgern, die nach München in die Lizenzgebiete ziehen, soll in Standardfällen ein einfaches und schnelles Verfahren – ohne Vorsprache bei der Behörde – angeboten werden. Allein durch die Zahlung des korrekten Betrags – unter Angabe des gewünschten KFZ-Kennzeichens – wird der Druck und Versand des Bewohnerparkausweises initiiert. Die ITtechnische Umsetzung ist für 2018 geplant.
Das Kreisverwaltungsreferat wird kurzfristig Anwohnern, die eine Kennzeichenänderung wünschen oder innerhalb der lizenzierten Gebiete umziehen, ein erleichtertes Verwaltungsverfahren anbieten. Künftig genügt es, ein Foto (jpeg Format) des zerstörten und nicht mehr benötigten Parkausweises mit dem eingescannten Änderungsantrag an die vorgesehene E-Mailadresse des Kreisverwaltungsreferates zu senden. Die zeitaufwändige Einziehung des ursprünglichen Ausweises bei der Dienststelle im Original ist somit entbehrlich.
Frage 3:
Weshalb ist das Münchner System und der Internetauftritt zum Thema Parkausweise für Anwohner nicht zeitgemäß? Eine Ausstellung des Parkausweises ist online nicht möglich. Lediglich der Ausdruck des Antragsformulars wird angeboten.
Antwort:
Für den Großteil der im Umlauf befindlichen Bewohnerparkausweise wird schon jetzt ein deutlich effizienteres Verfahren – eben ohne Antragstellung – angeboten. Mit den bereits in der Umsetzung befindlichen Verbesserungen für Neuanträge wird der Anteil derjenigen, die bis dato mit der Behörde in Kontakt treten müssen, nochmals reduzieren. Verbesserungen für Kennzeichenumschreibungen und Wohnungswechsler sind ebenfalls beabsichtigt. Für den Normalfall „entscheidet“ der/die Bewohner/in also durch Zahlung gewissermaßen selbst, ob und wann ein Bewohnerparkausweis zugesendet werden soll. Da eine besondere Form der Antragstellung für Bewohnerparkausweise nicht vorgeschrieben ist, werden schon jetzt jährlich ca. 1.400 Anträge über ein spezielles E-Mail-Büro abgewickelt. Hierzu wird erwartet, dass mit der bevorstehenden Möglichkeit unter Angabe des Kfz-Kennzeichens einzubezahlen, diese Zahl künftig deutlich reduziert wird.
Eine E-Government-Lösung ohne Webformular ist aktuell in Vorbereitung. Im Internet werden dem Antragsteller alle Informationen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises angeboten. Dabei handelt es sich um alle Antragsvoraussetzungen, die Höhe der fälligen Gebühr, sowie den Beantragungsweg durch die Bezahlung mittels Überweisung.
In der 1. Stufe wird die Antragstellung für in München zugelassene Fahrzeuge, welche im örtlichen Register gespeichert sind, unterstützt. In einer Ausbaustufe soll für alle, d.h. bundesweit zugelassene Fahrzeuge, die Beantragung ermöglicht werden. Die Ausbaustufe setzt den Abruf der Daten im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt voraus.
Der Antrag wird gestellt durch die Überweisung der Gebühr, unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens im Verwendungszweck, auf das Konto des Parkraummanagements bei der Stadtsparkasse München.
Der Bewohnerparkausweis wird ausgestellt, sobald die Zahlung erfolgt ist und vollautomatisiert erfolgreich geprüft wurde, dass der Antragsteller/die Antragstellerin alle Voraussetzungen für die Zuteilung einer Parklizenz erfüllt, andernfalls erfolgt die automatisierte Rückzahlung des überwiesenen Betrags.
Mittelfristiges Ziel ist es, ausschließlich nicht regelkonforme Kundenwünsche im Rahmen der Antragstellung in der Dienststelle zu überprüfen und zu entscheiden. Für diese atypischen, anteilsmäßig aber unterrepräsentierten Fälle, wäre ein echtes im Internet angebotenes Online-Verfahren durchaus sinnvoll, aber nur ein Angebot für eine „Marktnische“. Für die überwiegende Masse der bearbeiteten Verfahren ist ein solcher Online-Antrag allerdings mit keinerlei Verbesserung hinsichtlich des Kundenservices verbunden.