Grundstück Schilcherweg 8
Antrag Stadträte Dr. Reinhold Babor und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 6.3.2018
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Mit Ihrem Antrag wird „die Landeshauptstadt München beauftragt, mit dem Freistaat Bayern Gespräche aufzunehmen, um zu klären, ob und zu welchen Konditionen das Grundstück am Schilcherweg 8 erworben werden kann, um dort eine Kindertagesstätte zu errichten“.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag vom 6.3.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Der Bedarf im 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching für weitere Kindertagesstätten ist sehr groß, da die Versorgung, verglichen mit dem stadt- weiten Versorgungsgrad, unterdurchschnittlich ist. Auch ist eine Petition für die Errichtung einer Kindertagesstätte beim Landtag mit über 7.500 Unterschriften von Bewohnern der unmittelbaren Umgebung eingereicht. Die Staatsregierung sollte daher an Stelle von ursprünglich 11 Wohneinheiten für Flüchtlinge das Grundstück zum Zwecke des Baus einer Kindertagesstätte der Landeshauptstadt München verkaufen.“
Zur Frage des Bedarfs an Plätzen für die Kindertagesbetreuung am Standort Schilcherweg 8 nimmt das Referat für Bildung und Sport (RBS-KBS) wie folgt Stellung:
„Aktuell ist die Versorgung mit Kindergartenplätzen im 18. Stadtbezirk Untergiesing – Harlaching unterdurchschnittlich, im Planungsbereich 18.3, in dem der Standort liegt, jedoch überdurchschnittlich.
Die gesicherten Planungen zugrunde legend kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Jahr 2025 das Versorgungsziel im Kindergartenbereich erreicht, im Planungsbereich 18.3 sogar erheblich überschritten sein wird.
Die Versorgung mit Betreuungsplätzen für die unter-3-Jährigen ist aktuell sowohl im gesamten Stadtbezirk als auch im Planungsbereich unterdurchschnittlich; das Versorgungsziel wird bis zum Jahr 2025 voraussichtlichnicht erreicht werden. Der Bedarf an Krippenplätzen kann somit rein rechnerisch begründet werden. Aufgrund der Stadtrandlage und des Grundstücks Schilcherweg 8 wird der Standort jedoch als nicht geeignet für eine Kita gesehen.“
Des Weiteren ist das Grundstück Harthauser Straße 94 (das bereits im Eigentum der Stadt ist) als möglicher Standort für eine Kita/Krippe in der Prüfung.
Wie uns die Immobilienverwaltung des Freistaats Bayern (IMBY) mitteilte befindet sich das staatliche Grundstück immer noch in Planung für die Errichtung einer Wohnanlage im Rahmen der Säule 1 des Wohnungspakts Bayern. Deshalb lehnt der Freistaat Bayern eine Veräußerung des Grundstücks Schilcherweg 8-10 derzeit ab.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können.