Golfplatz Thalkirchen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 19.10.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrages handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, den bestehenden Vertrag mit dem Münchner Golf-Club um 30 Jahre zu verlängern, damit der Verein auf lange Sicht planen kann, da langfristige Investitionen bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren nur deutlich eingeschränkt möglich wären.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Eine Vertragslaufzeit von mindestens 25 Jahren ist gemäß den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München nur erforderlich, wenn Investitionen mit einer Gesamtsumme von über 50.000 Euro bezuschusst werden sollen. Alle Maßnahmen mit einem geringeren Kostenvolumen könnten trotz einer geringeren Vertragslaufzeit bezuschusst werden.
Das angesprochene Grundstück ist dem Münchner Golfclub e.V. per Mietvertrag bis 31.12.2024 überlassen.
Das Grundstück ist dem Unterabschnitt 8.800, Alleen und Anlagen, zugeordnet und steht damit in der Verwaltung des Baureferats, Abteilung Gartenbau. Das Sportamt ist also bei der Vermietung des o.g. Grundstücks an den Münchner Golfclub e.V. auf die Gestattung des Baureferats – Gartenbau angewiesen. Auf unsere Anfrage hin, wurde uns eine Stellungnahme an das Kommunalreferat vom 23.3.2017 zugesandt, die weiterhin Gültigkeit besitzt.
Darin nimmt die Abteilung Gartenbau zur langfristigen Verlängerung des betreffenden Grundstücks insofern Stellung, als deren fachliche Belange einer vorzeitigen und langfristigen Verlängerung des Pachtvertrags entgegenstünden. Sie führt des Weiteren aus, dass die anhaltende bauliche Verdich-tung des Stadtgebiets und der damit verbundene Bevölkerungszuwachs zu einer vermehrten Inanspruchnahme der Freiflächen entlang der Isar bis zur Übernutzung führten. Mittelfristig könne sich deshalb die Notwendigkeit ergeben, Flächen, die bislang für die Allgemeinheit nicht nutzbar seien, zu öffnen und auf diese Weise etwas Druck von anderen Bereichen zu nehmen.
Die Möglichkeit, das Grundstück, auf dem der Münchner Golfclub e.V. derzeit ansässig ist, in diese Überlegungen mit einzubeziehen, solle nicht dadurch aufgegeben werden, dass die Nutzung als Golfplatz auf lange Sicht festgeschrieben würde.
Des Weiteren wurde uns eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 28.3.2017 zugesandt. Darin spricht sich auch diese gegen eine Verlängerung des Pachtvertrags über die bestehende Laufzeit hinaus aus.
Das Sportamt sieht daher keine Möglichkeit, eine vertragliche Vereinbarung mit längerer Laufzeit abzuschließen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.