Rumänisches Generalkonsulat sorgt für Bürgerbeschwerden
Anfrage Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 2.3.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 2.3.2018 haben Sie gemäß § 68 GeschO eine Anfrage wegen des rumänischen Generalkonsulat – im Anwesen Richard-Strauss-Straße 149 an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Das rumänische Generalkonsulat in München an der Richard-Strauss-Straße 149 stelle offenbar bei bestimmten Ereignissen für seine Besucherinnen und Besucher keine ausreichenden Toilettenkapazitäten zur Verfügung. Besonders bei Wahlen aber auch anlässlich anderer konsularischer Angelegenheiten würden Freiflächen in der Umgebung zur Verrichtung der Notdurft und zur Entsorgung von Windeln zweckentfremdet. Dies sorge bei den benachbarten Anwohnern für Ärger und Unverständnis.
Frage 1:
Sind der Stadt die mangelhaften hygienischen Zustände rund um das Rumänische Generalkonsulat wegen der hohen Besucherzahlen bekannt?
Antwort:
Nein, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sind die geschilderten hygienischen Zustände um das Generalkonsulat an der Richard-Strauss-Straße 149 bislang nicht bekannt gewesen.
Frage 2:
Wenn ja, seit wann und wurde deshalb mit dem Konsulat schon Kontakt zur Abhilfe aufgenommen, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Frage 3:
Wenn nein, geht die Stadt, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, besonders der Anlieger in der Amberger Straße, die besonders von der stinkenden Last betroffen sind, auf das Generalkonsulat zu und bittet um schnelle Abhilfe?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung geht aufgrund der vorgetragenen Verhältnisse rund um das Konsulatsgrundstück unter Einhaltungder diplomatischen Anforderungen auf das Generalkonsulat des Staates Rumänien mit dem Ziel zu, baurechtlich geordnete Zustände zu erreichen. Dabei weisen wir auf die Überlastung der Toiletten sowie die Belastungen der umliegenden privaten und öffentlichen Freianlagen hin und bieten dem Generalkonsulat an, sich wegen kurzfristiger Abhilfemaßnahmen mit der Landeshauptstadt München in Verbindung zu setzen.
Die Mitwirkungsbereitschaft des Generalkonsulates vorausgesetzt, steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung grundsätzlich auch zeitlich befristeten Übergangslösungen außerhalb des Gebäudes positiv gegenüber, sofern hier die sonstigen öffentlichen und nachbarlichen Belange ausreichend berücksichtigt werden können.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten hat die Stadt, bzw. der Freistaat auf Rumänien einzuwirken, um genügend Toilettenkapazitäten auf dem Gelände des Generalkonsulats herzustellen?
Antwort:
Baurechtlich wird bei Konsulaten oder ähnlichen Einrichtungen keine konkrete Anzahl von Toiletten wie bei Wohnungen oder Versammlungsstätten gefordert. Allerdings sind sämtliche bauliche Anlagen grundsätzlich so zu ändern und instand zu halten, dass keine Missstände auftreten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung geht davon aus, dass das rumänische Generalkonsulat ebenfalls an geordneten Verhältnissen interessiert ist und in Zusammenarbeit mit der Stadt Lösungen finden wird. Im Baugenehmigungsverfahren wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung den Antragsteller bitten, in ausreichendem Umfang sanitäre Einrichtungen vorzusehen.
Frage 5:
Sieht die Stadt evtl. auch die Möglichkeit im Zuge einer Ersatzvornahme selbst Toilettencontainer aufzustellen und die Kosten dafür von Rumänien einzutreiben?
Antwort:
Nein. Das Anwesen Richard-Strauss-Straße 149 befindet sich nicht im städtischen Eigentum. Daher kann die Stadt dort keine Toilettencontainer errichten.
Die Ersatzvornahme ist eine Form des Verwaltungszwangs, die gegenüber konsularischen Einrichtungen nicht möglich ist.