Uhrmacherhäusl muss wieder aufgebaut werden!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 9.5.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk
In Ihrem Antrag formulieren Sie, dass der Stadtrat beschließen möge, dass das sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung weiter für die Durchsetzung der Wiederherstellung des Uhrmacherhäusls an der Oberen Grasstraße 1 einsetze. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung solle vor Gericht nicht von seiner Forderung zur Wiederherstellung des Gebäudes abweichen. Die Landeshauptstadt München müsse allen Bauträgern und Eigentümern deutlich signalisieren, dass solche Verstöße ernst genommen und mit aller Härte geahndet werden. Der Prozess solle eine abschreckende Wirkung haben.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es sich bei der Anordnung des Wiederaufbaus des Anwesens Obere Grasstraße 1 um eine Vollzugsangelegenheit nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und somit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 9.5.2018 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Gegen die Verfügung zum Wiederaufbau des denkmalgeschützten Anwesens Obere Grasstraße 1 in ursprünglicher Form und Kubatur, unter Erhalt der vorhandenen Giebelwände und der verbliebenen Keller und unter Verwendung der geborgenen, historischen Mauerziegel vom 5.4.2018 wurde am 17.4.2018 Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht. Eine Verhandlung ist noch nicht terminiert.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist nicht bereit, in der Angelegenheit Kompromisse einzugehen und wird erforderlichenfalls alle gebotenen Rechtsmittel ausschöpfen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.