Energiewende in München voranbringen IV – Solarstrom für Elektrofahrzeuge direkt nutzen – durch neu errichtete Ladesäulen bei den Wohnungen von GWG und GEWOFAG
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger, Hep Monatzeder und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 30.11.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste hat am 30.11.2017 den Antrag Nr. 14-20/A 03638 gestellt, wonach die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG allen Mieterinnen und Mietern auf Antrag einen Stromanschluss für einen Ladepunkt auf ihrem Stellplatz zur Verfügung stellen sollen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in die Zuständigkeit der GWG und GE-WOFAG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 30.11.2017 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Ziel der Bundesregierung war es, bis 2020 1 Mio. Elektrofahrzeuge in Deutschland in Einsatz zu bringen. Bezogen auf die Einwohnerzahl in München wären dies ca. 17.500 Elektrofahrzeuge bis 2020. Zwischenzeitlich ist die Bundesregierung von der eigenen Zielsetzung abgekommen. Es ist aber davon auszugehen, dass der Markthochlauf für Elektrofahrzeuge, analog zu den heute ubiquitären Smartphones, sehr plötzlich kommen wird.
Daher hat sich die Vollversammlung des Stadtrates in ihrer Sitzung vom 26.7.2017 für die Fortschreibung des „Integrierten Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München – IHFEM“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08860) für die Jahre 2018 bis 2020 ausgesprochen, um die für das IHFEM 2015 und IHFEM 2018 entwickelten Maßnahmen konsequent und engagiert umzusetzen. Damit wurden in München die Weichen für die Entwicklung der Elektromobilität frühzeitig gestellt und optimale Rahmenbedingungen geschaffen.Das IHFEM 2018 enthält insgesamt 9 neue Maßnahmen sowie 13 Fortschreibungen bereits laufender Maßnahmen in 10 Handlungsfeldern. Hierzu zählt beispielsweise auch das Förderprogramm Elektromobilität, welches Privatpersonen und Gewerbe bei der Beschaffung von Pedelecs, Lastenpedelecs, E-Fahrzeugen (außer E-PKW), Ladeinfrastruktur sowie Beratungsleistungen bezuschusst. Die maximal förderfähigen Ladepunkte wurden in der Richtlinie (2018-2020) von 6 auf 10 Ladepunkte je Antragstellerin und Antragsteller pro Kalenderjahr erhöht und um die Förderung einer Netzanschlusserweiterung sowie um die Komponente „Lastmanagement“ erweitert.
Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden. Übertragen auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften können also sowohl einzelne Mieterinnen und Mieter (vorausgesetzt der Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters) als auch die Wohnungsbaugesellschaften selbst Anträge stellen.
Darüber hinaus soll vom Kreisverwaltungsreferat ein Anreiz- bzw. Förderprogramm zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb von E-Sharing Stationen bei Neubauvorhaben der Wohnungswirtschaft entwickelt werden (IHFEM-Maßnahme 3.2.4.2).
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG haben den Antrag mit der Bitte um Stellungnahme erhalten.
Im Folgenden werden die Antworten der Gesellschaften zusammengefasst.
1. GEWOFAG
Die GEWOFAG führt aus, dass sie bereits jetzt dafür sorgt, dass ihre Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit erhalten, Elektrofahrzeuge im Bestand der GEWOFAG laden zu können. Hierzu sind technische, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen geprüft und eine grundsätzliche Vorgehensweise festgelegt worden. Auf dieser Basis werden Anfragen von Mieterinnen und Mietern geprüft und Ladeinfrastrukturen realisiert. Im Bestand sind so bereits vereinzelt Nachrüstungen erfolgt.
Die Errichtung von Ladestationen ist in den Tiefgaragen, sowie in den Außenanlagen der GEWOFAG-Liegenschaften grundsätzlich möglich. Die technische Ausgangslage ist im Bestand naturgemäß sehr unterschiedlich und muss, anders als im Neubau, individuell für jede Anfrage im Einzelfalldurch die GEWOFAG und die Stadtwerke München geprüft werden. Eine Prüfung der GEWOFAG bezieht sich in der Regel auf
-die verfügbare Kapazität des Hausanschlusses,
-die Lage des Stellplatzes,
-das Platzangebot in den Freianlagen, z. B. für die Leitungsführungen und
-damit einhergehende individuelle Infrastrukturkosten.
Um den individuellen Wünschen und finanziellen Möglichkeiten einer interessierten Mieterin oder eines Mieters weitestgehend entgegen zu kommen, wurde festgelegt, dass die Mieterin oder der Mieter sich eine Ladestation ihrer bzw. seiner Wahl einbauen darf. Diese muss bestimmte technische Vorgaben einhalten und von einer Fachfirma ihrer bzw. seiner Wahl an der vorgerüsteten Infrastruktur der GEWOFAG installiert werden. Die GEWOFAG berät und unterstützt natürlich bei der Auswahl geeigneter Produkte und Firmen. Grundsätzlich handelt es sich jedoch um ein Gerät im Eigentum der Mieterin oder des Mieters.
Im Neubau rüstet die GEWOFAG bereits seit ca. 2 Jahren die Stellplätze für die Ausrüstung mit Elektroladestationen vor. Zunächst waren dies 4 Stellplätze pro Tiefgarage, seit Anfang 2017 werden bei neuen Planungen 10 Prozent aller Stellplätze für eine Nutzung mit Elektromobilität vorgerüstet. Durchschnittlich sind das ca. 10 bis 12 Stellplätze pro Bauvorhaben. Bisher ist im Neubau aufgrund mangelnder Nachfrage bei den Mieterinnen und Mietern noch keine Station in Betrieb genommen worden.
Eine Vorrüstung bedeutet laut GEWOFAG
-die Leitungsverlegung zwischen Elektro-Zählerraum und Tiefgaragenstellplatz,
-eine Wandabschlussdose am Tiefgaragenstellplatz,
-im Zählerschrank werden Plätze zur späteren Nachrüstung der Zähler berücksichtigt und freigehalten und
-der Hausanschluss beinhaltet den leistungsmäßigen Puffer für die entsprechende Anzahl Ladestationen (berechnet mit 3,7 kW pro Stellplatz).
Die Ladestation selbst wird erst im tatsächlichen Bedarfsfall im Auftrag der Mieterin oder des Mieters installiert. Die Platzreserven und die notwendige Erhöhung des Hausanschlusswertes für den Strombezug führen zu einer Erhöhung der Baukosten für die GEWOFAG und unter Umständen zu dauerhaft höheren Betriebskosten für alle Mieterinnen und Mieter.Die Nutzung der Fahrzeuge als Stromspeicher ist laut Einschätzung der GEWOFAG sicherlich zukünftig eine Technik im Betrieb von Stromnetzen. Die GEWOFAG sieht diese Möglichkeit zurzeit noch nicht gegeben, da der Stromspeicher von dem einzelnen Ladestations- und Fahrzeugtyp abhängig ist, sowie von den vertraglichen Regelungen zwischen Stromanbieterin oder Stromanbieter und Mieterin oder Mieter, bzw. Nutzerin oder Nutzer. Ein einheitlicher Standard wäre hier zukünftig sicher von Vorteil.
Bisher kann die Mieterin oder der Mieter den Strombezug nach ihrer bzw. seinen individuellen Wünschen und im Rahmen ihrer, bzw. seiner Möglichkeiten gestalten. Die Verbrauchsabrechnung erfolgt damit direkt zwischen der Stromlieferantin oder dem Stromlieferanten und der Mieterin oder dem Mieter.
Aufgrund der bereits erwähnten mangelnden Nachfrage spielt ein aktives Strom- und Lastmanagement in den Liegenschaften der GEWOFAG bisher keine Rolle. Sollte jedoch eine Nachfrage einsetzen und in der Zukunft die Dichte der Elektroladeplätze erheblich zunehmen, wird die GEWOFAG ein aktives Strom- und Lastmanagement einführen müssen, um mit den vorhandenen Kapazitäten im Stromnetz auszukommen und um den technischen Aufwand sowie die laufenden Kosten für sich selbst und im weiteren Sinn für alle Mieterinnen und Mieter im Griff zu halten. Die GEWOFAG klärt bereits jetzt vorsorglich die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen mit den SWM.
Weiter führt die GEWOFAG aus, dass trotz der rasanten technischen Weiterentwicklung in diesem Bereich aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist, eine Investition in diese Richtung erst dann zu tätigen, wenn ein Bedarf absehbar ist. Die Vereinheitlichung von Ladeinfrastrukturlösungen wird ein weiterer Baustein sein, genauso wie der Einbau von Stromspeichern, von Rückspeisemöglichkeiten oder die Verwendung von Mieterinnen- oder Mieterstrom. Die GEWOFAG wird hier besonders auf Kooperationen mit kompetenten Partnerinnen und Partnern vor Ort setzen und zusammen mit den SWM Lösungen entwickeln.
Die eingangs beschriebenen Fördermittel des Bundes und der Landeshauptstadt München stehen zur Verfügung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und die notwendige Ladeinfrastruktur, laut GEWOFAG nicht jedoch für die generelle Vorrüstung. Dadurch, dass beide Bestandteile von der GEWOFAG derzeit der Mieterin bzw. dem Mieter zugerechnet werden,stellt die Förderung für die GEWOFAG nach eigenen Angaben kein Mittel zur Finanzierung dar.
2. GWG
Die GWG führt aus, dass sie zusammen mit den Stadtwerken München ein Konzept zur Versorgung von E-PKW mit Ladepunkten in den Tiefgaragen entwickelt hat. Dieses soll nun in zwei von der GWG nicht weiter benannten Pilotprojekten, eines im Bestand und eines im Neubau, durch die SWM umgesetzt werden. Inwieweit hier Solarstrom von den Dächern der Gebäude und E-PKW als Pufferspeicher eingesetzt werden können, sollen auch die Pilotprojekte klären.
3. Fazit
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung befürwortet die Vorgehensweise der GEWOFAG, wonach Mieterinnen und Mieter der GEWOFAG bereits schon jetzt nach festgelegten technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen Ladeinfrastrukturen nach Wahl der Mieterin oder des Mieters realisieren können. Ebenfalls positiv gesehen wird die Tatsache, dass sich die beiden Wohnungsbaugesellschaften bereits im Vorfeld einer einsetzenden großen Nachfrage an Lademöglichkeiten in Partnerschaft mit den SWM um Lösungen der Vor- und Nachrüstung sowohl im Neubau als auch im Bestand sowie um das Thema Lastmanagement
kümmert.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.