An der Truderinger Straße soll ein neues Wohnquartier mit rund 850 Wohnungen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang soll auch der Hachinger Bach freigelegt werden. Die Unterlagen zum neuen Wohnquartier, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, liegen von Freitag, 13. Juli, bis einschließlich 14. August an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht aus:
- beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 – Auslegungsraum, barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),
- bei der Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
- bei der Stadtbibliothek Berg am Laim, Schlüsselbergstraße 4 (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr).
Eine öffentliche Erörterung findet am Donnerstag, 19. Juli, um 18.30 Uhr im Großen Pfarrsaal St. Michael Berg am Laim, Baumkirchner Straße 26, statt.
Die Vollversammlung des Stadtrates hatte am 13. Dezember 2017 die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/35 und die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2127 für das Gebiet Truderinger Straße (südlich), westlich der Roßsteinstraße und östlich des Schwanhildenwegs beschlossen.
Im Plangebiet soll Wohnbebauung in einer Größenordnung von etwa 850 Wohneinheiten mit zugehörigen Grünflächen geschaffen werden. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde von den Grundstückseigentümern in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt München ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb vom 1. Februar mit 27. April 2018 durchgeführt. Vor Auslobung des Wettbewerbs wurde am 17. Januar 2018 ein Bürgerworkshop abgehalten. Die Anregungen und Erkenntnisse aus dem Bürgerworkshop wurden als Dokumentation der Wettbewerbs- auslobung beigelegt. Das Wettbewerbsergebnis wurde dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 4. Juli bekannt gegeben. Das Wettbewerbsergebnis dient als Grundlage für die Durchführung des Paragraf 3 Abs. 1 BauGB-Verfahrens.