Verkehrsbehinderungen durch Parkplatzsituation ändern
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 19.1.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag zielt darauf ab, die Parksituation in der Gotthardstraße zwischen Fürstenrieder Straße und Riegerhofstraße so zu verändern, dass sich durch den parkenden Verkehr keine Verkehrsbehinderungen ergeben. Das Senkrechtparken soll durch ein Schrägparken ersetzt werden.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Als Begründung führen Sie an, dass im beschriebenen Abschnitt auf beiden Straßenseiten Parkbuchten senkrecht zum Straßenverlauf angeordnet sind und beim Ein- oder Ausparken fast jedes Fahrzeug die Gegenspur benötigt, so dass diese Situation regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen bis in die stark befahrene Fürstenrieder Straße führt.
Ihrem Antrag entsprechend wurden die verkehrliche Situation und die Einrichtung von Schrägparkplätzen mit folgendem Ergebnis geprüft:
Im Bereich der Gotthardstraße zwischen Fürstenrieder Straße und Riegerhofstraße gibt es in beiden Fahrtrichtungen ein hohes Verkehrsaufkommen. Dort befinden sich die Endhaltestelle der Linie U5, die Endhaltestelle der Buslinie 57, eine Postfiliale, Bankhäuser, das Ärztehaus Laim und eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten. Der Parksuchverkehr ist hoch, freiwerdende Parkplätze im Bereich der Längs- und Senkrechtparker werden sofort wieder beparkt.
Eine Besichtigung der Örtlichkeit bestätigte Ihre Aussage, dass die Fahrzeuge beim Ausparken auch in die Gegenspur rangieren und der Verkehr in beide Fahrtrichtungen während des Ein- und Ausparkens für kurze Zeitanhalten muss. Dabei konnte beobachtet werden, dass das verkehrliche Miteinander geprägt war von Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme, so dass seitens des KVR keine Verkehrsgefährdungen durch das Ein- und Ausparken festgestellt werden konnten. Die zuständige Polizeiinspektion 41 sieht diesbezüglich ebenfalls keine weitere Veranlassung. Das kurzzeitige Anhalten, in Einzelfällen verbunden mit einem kurzen Rückstau in den Kreuzungsbereich der Fürstenrieder Straße, ist unproblematisch.
Die vorhandenen Parkbuchten sind senkrecht zur Fahrbahn, d.h. im Aufstellwinkel von 90° angeordnet. Damit wird eine optimale Auslastung des Parkraums erreicht. Fahrzeuge können wahlweise vorwärts oder rückwärts ein- bzw. ausfahren. Bei einer Schrägaufstellung (Markierung im Aufstellwinkel 60°) verringert sich die Zahl der Stellplätze um ca. 30%. Darüber hinaus müsste am jeweiligen Beginn der Parkbuchten (an den Baumnasen) baulich eine schräge Führung für die Fahrzeuge errichtet werden, um die Parkordnung zu gewährleisten. Die Fahrzeuge können nur vorwärts in den Parkstand einfahren und müssen zum Ausparken wieder rückwärts herausfahren.
Erfahrungswerte der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 41 belegen, dass eine Vielzahl der Kraftfahrzeugführer jedoch nicht bereit ist, nach dem Ausparkvorgang (nur rückwärts in eine Fahrtrichtung möglich) bis zu einer möglichen nächsten Wendemöglichkeit zu fahren, sondern direkt auf der Fahrbahn mit dem Wendevorgang beginnen. Die derzeitige Verkehrssituation würde sich dabei verschlechtern.
Im Benehmen mit dem Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 25 Laim und der Polizei wird kein Handlungsbedarf für eine Umgestaltung der Parkplätze gesehen.