Familiennachzug – unterschätzte Zeitbombe für den Münchner Wohnungsmarkt?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 4.6.2018
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 4.6.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Ausweislich amtlicher Unterlagen aus dem Münchner Landratsamt nimmt der Familiennachzug für ‚Flüchtlinge‘ inzwischen Fahrt auf. Wie der Sitzungsvorlage zur Sitzung des Kreisausschusses am 12.3.2018, TOP 4 (Anmietung von Unterkünften zur Flüchtlingsunterbringung), zu entnehmen ist, sind dem Landratsamt für ‚den Zeitraum März und April 2018 (...) bereits neun Fälle von Anspruchsberechtigten bekannt, die insgesamt 37 Personen zuziehen lassen. Auch für die darauffolgenden Monate ist weiterhin mit einem hohen Familiennachzug zu rechnen.‘ Weiter führt das Landratsamt aus: ‚Ziehen Familienmitglieder zu anerkannten Flüchtlingen im Rahmen des Familiennachzugs zu, so handelt es sich dabei nicht um eine Form der Asylunterbringung, sondern, sollte kein Wohnraum von dem anerkannten Flüchtling vorgehalten werden, um eine Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Diese obliegt den Kommunen. Da jedoch eine kurzfristige Anmietung z.B. von Pensionen durch die Kommunen sehr kostenintensiv ist, schlägt die Verwaltung eine zentrale Anmietung der Unterkünfte durch den Landkreis vor.‘ (Quelle: https://tinyurl.com/ybza39mq; zul. abgerufen: 4.6.2018, 1.15 Uhr; KR). – Nach den vorliegenden Zahlen des Münchner Landratsamts wurden im Rahmen des Familiennachzuges allein im Zeitraum zweier Monate aus neun Asylbewerbern insgesamt 46 unterzubringende Personen, was rechnerisch einer Steigerung um 511% gleichkommt. Umgelegt auf die gesamtdeutsche ‚Nettozuwanderung‘ zwi- schen 2013 und 2017, die laut der europäischen Statistikbehörde Eurostat bei 1,7 Mio. Migranten liegt, würde allein dies eine Gesamtzahl von 8,687 Mio. Menschen bedeuten, ‚die noch nicht so lange hier leben‘. Die Prognose des Münchner Landratsamts, die weiterhin von einem ‚hohen Familiennachzug‘ ausgeht scheint mithin mehr als berechtigt.“
Zu Ihrer Anfrage vom 4.6.2018 nimmt das Sozialreferat daher im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie entwickeln sich die Zahlen des Familiennachzugs im Bereich der LHM?
Antwort:
Derzeit liegen der Landeshauptstadt München nur Zahlen für die dezentrale Unterbringung in eigener Zuständigkeit vor. In den ersten vier Monaten des Jahres 2018 gab es fünfzehn Haushalte, bei denen ein Nachzug erfolgte. Hier erfolgte ein Nachzug von 38 Personen. 25 der 38 nachgezogenen Personen waren minderjährige Kinder. Auf die Gesamtzahl an untergebrachten Flüchtlingen bezogen handelte es sich um einen Anstieg um 0,37%.
Frage 2:
Wie beabsichtigt die LHM den zu erwartenden erheblichen Mehrbedarf an Unterkünften/Wohnraum für Familiennachzügler zu bewältigen, etwa im Bereich des städtisch geförderten Wohnraums, der laut aktuellem Wohnungssituationsbericht der LHM bereits jetzt (2015) zu 51,6% an Ausländer vergeben wird? In welchem Umfang wird nach Einschätzung der LHM auf Anmietungen zurückzugreifen sein?
Antwort:
Ich verweise hier auf die Antwort zu Frage 1. Wie dort dargestellt, handelt es sich um eine minimale Teilmenge des Gesamtbedarfs an Wohnraum, die durch Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Neuregelung des Familiennachzugs zukünftig noch weiter an Bedeutung verlieren wird.