Kälteschutzprogramm der LHM: Ein fixes Kontingent für Bedürftige ohne „Migrationshintergrund“
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 21.12.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen für das Kälteschutzprogramm der Landeshauptstadt München ein fixes Kontingent für Bedürftige ohne Migrationshintergrund.
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 21.12.2017 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Grundsätzlich werden obdach-/wohnungslose Menschen in München im regulären Wohnungslosensystem (Clearinghäuser, Notquartiere, Beherbergungsbetriebe, Flexi-Heime) untergebracht.
Das Kälteschutzprogramm ist darüber hinaus ein zusätzliches Angebot, um sicherzustellen, dass in der kalten Jahreszeit in München niemand im Freien schlafen muss.
Im Rahmen des Kälteschutzprogramms der Landeshauptstadt München werden in der bestehenden Kälteschutzeinrichtung alle Menschen untergebracht, auch die, die keinen Anspruch auf Unterbringung im regulären Wohnungslosenhilfesystem haben – unabhängig von deren Staatsangehörigkeit.
Weiterhin gehen Personen in das Kälteschutzprogramm, die trotz eines Anspruchs nicht in das reguläre System möchten.
Der Anteil der im Kälteschutz untergebrachten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ist, wie in Ihrem Antrag angeführt, vergleichsweise gering. Dies hat damit zu tun, dass deutsche Staatsangehörige in der Regel im regulären System untergebracht werden.Der Träger des Kälteschutzprogramms, das Evangelische Hilfswerk München gGmbH achtet bei der Zimmerbelegung nach Möglichkeit darauf, dass sich die Personen sprachlich verständigen können oder dass vorhersehbare Konflikte vermieden werden.
Zu der von Ihnen geschilderte Medienberichterstattung, wonach die Landeshauptstadt München ihre Beratungsarbeit in Einrichtungen ohne Sicherheitspersonal pauschal eingestellt hätte, darf ich Sie auf die Antwort zu Ihrer Anfrage vom 18.12.2017 verweisen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.