Steigerungen der „freiwilligen“ städtischen Zuschüsse für die Israelitische Kultusgemeinde
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 6.6.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 6.6.2018 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Der Münchner Stadtrat hat regelmäßig über stattliche Erhöhungen des ‚freiwilligen‘ Zuschusses der LHM zu den Ausgaben für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für pädagogische Einrichtungen der Münchner Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) zu befinden. So stimmte der Stadtrat im Jahr 2014 – mit einer Gegenstimme – für eine Erhöhung des Zuschusses von damals 240.000 Euro auf 360.000 Euro. Jetzt ist es erneut so weit, und die Kultusgemeinde macht abermals eine nach wie vor ‚sehr angespannte‘ Sicherheitslage geltend, weshalb ‚die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen der IKG auch in Zukunft aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls auch weiter auszubauen sind‘ (Quelle: Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10842). Diesmal steht die Summe von 460.000 Euro jährlich im Raum – die Erhöhung von 360.000 auf 460.000 Euro erfolgte bereits 2017. – Es stellen sich Fragen.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Die in Rede stehenden pädagogischen Einrichtungen der IKG stehen seit vielen Jahren ohnehin unter permanenter und eingehender Bewachung der Polizei. Um welche zusätzlichen „Sicherheitsleistungen“ handelt es sich, die die IKG von der LHM mit den genannten „freiwilligen“ Zuschüssen in erklecklicher Höhe unterstützt sehen möchte?
Antwort:
Wie bereits im o. g. Beschluss dargestellt, wurden aufgrund der vorliegenden Verfassungsschutzberichte sowie auf Anraten der örtlichen Sicherheitsbehörden die Sicherheitsleistungen verstärkt.
Frage 2:
Auch die jeweils anfallenden Erhöhungen der „freiwilligen“ Zuschüsse der LHM sind bemerkenswert – zusätzliche 120.000 Euro im Jahr 2014, weitere zusätzliche 100.000 Euro 2017; welche ggf. besonders wirksamen oder technisch anspruchsvollen Sicherheitsmaßnahmen rechtfertigen mit einer Anhebung der Zuschüsse um stattliche 220.000 Euro seit 2014 fast eine Verdoppelung des „freiwilligen“ städtischen Engagements?
Antwort:
Im Jahr 2014 wurde eine weitere Kindertageseinrichtung der Israelitischen Kultusgemeinde an der Möhlstraße sowie im Jahr 2016 das Jüdische Gymnasium am St.-Jakobs-Platz eröffnet. Wie im o. g. Beschluss dargestellt, führt dies zu einer Ausweitung der Sicherungsleistungen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.