Werden die frisch sanierten Räumlichkeiten der Grundschule Knappertsbuschstraße für eine KiTa-Nutzung wieder neu umgebaut?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 26.4.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 26.4.2018 nehme ich Bezug. Sie gehen darin auf die Nutzung der Räumlichkeiten der Grundschule an der Knappertsbuschstraße als Kindertageseinrichtung ein und führen Folgendes an:
„Nach unseren Informationen plant das Referat für Bildung und Sport, die frisch sanierten Räume der Grundschule Knappertsbuschstraße für zwei Kindertagesstätten zu verwenden. Für diese Nutzung müssten die Räumlichkeiten an die Bedürfnisse von KiTa-Kindern angepasst und erneut umgebaut werden. Die zwei Kindertagesstätten, welche im Herbst in die Räumlichkeiten einziehen sollen, dienen offenbar der Bedarfsdeckung des Neubaugebiets Prinz-Eugen-Kaserne. Die Grundschule ist derzeit an den Standort des Neubaus der Grundschule Ruth-Drexel-Straße ausgelagert. Die Mittelschule Knappertsbuschstraße, welche den Schulkomplex derzeit nach wie vor nutzt, müsste für dieses Unterfangen einige Einbußen in ihrem normalen Schulalltag hinnehmen. Zudem wurde die Schule nach unseren Informationen nicht in die Planungen eingebunden. Bereits bei der Suche nach einem Ersatzstandort für eine Kindertagesstätte auf dem Gelände des Neubaugebiets kam es zu vielen Kontroversen. Dabei wurde immer wieder die mangelhafte Planung angesprochen. Sowohl der Bezirksausschuss als auch die zukünftigen BewohnerInnen des Viertels fühlten sich schlecht informiert.
Wenn das Referat für Bildung und Sport nun zwei weitere Kindertagesstätten unterbringen muss, um damit den Bedarf für das Neubaugebiet zu erfüllen, zeigt dies, dass die zu Grunde gelegten Planzahlen für KiTa-Plätze viel zu niedrig waren.“
Im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter wurde Ihre Anfrage vom 26.4.2018 dem Referat für Bildung und Sport zur federführenden Beantwortung zugeleitet. Ihre in diesem Zusammenhang an Herrn Oberbürgermeister Reiter gerichteten Fragen darf ich wie folgt beantworten:
Frage 1:
Stimmt es, dass die Stadtverwaltung plant, ab Herbst 2018 zwei Kindertagesstätten in den frisch renovierten Räumen der Grundschule Knappertsbuschstraße unterzubringen?
Antwort:
Ja, der Bedarf an Kindergartenplätzen soll bereits ab September 2018 über sogenannte „Vorläufer-Gruppen“ durch zwei Träger in den Räumen des EG und 1. OG der Grundschule Knappertsbuschstraße gedeckt werden. Aufgrund der wachsenden schulischen Bedarfe erfolgt im Schuljahr 2019/20 eine Reduzierung der Kindergartengruppen von sechs auf drei.
Vertreter des Referates für Bildung und Sport haben bereits in einer Informationsveranstaltung des Bezirksausschusses am 8.3.2018 ausdrücklich die vorübergehende Unterbringung von Kindergartengruppen in der Grundschule an der Knappertsbuschstraße und die Beschulung der Grundschülerinnen und Grundschüler im Schuljahr 2018/19 und teilweise auch 2019/20 in dem neuen Schulgebäude an der Ruth-Drexel-Straße angesprochen.
Aus schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen ist es sinnvoll, im kommenden Schuljahr alle Grundschülerinnen und Grundschüler im neuen Schulgebäude an der Ruth-Drexel-Straße zu unterrichten.
Wenn ja:
Frage 2:
Für welche Zeit? Wohin sollen die Kinder anschließend ziehen?
Antwort:
Siehe oben. Die Kindergartengruppen wechseln nach Fertigstellung der ersten Wohnbauten mit integrierten Kindertageseinrichtungen 2019 bzw. 2020 mit dem vertrauten Betreuungspersonal der Träger in die neuen Räumlichkeiten.
Frage 3:
Welche Umbaumaßnahmen sind für die Unterbringung notwendig? Wann wird mit diesen begonnen, wann werden sie abgeschlossen sein? Welche Kosten entstehen dadurch?
Antwort:
Aus sicherheitstechnischen Gründen (Vorgaben des Fachdienstes für Arbeitssicherheit) werden die scharfkantigen Heizkörper ausgetauscht, das ist die größte bauliche Veränderung. Davon profitiert nach Wiedereinzug ebenso die Grundschule. Die Toiletten für Schulkinder sind für Kindergartenkinder zu hoch. Hier werden temporär Podeste eingebaut. Um den Bereich der Kindertageseinrichtung gegenüber dem Bereich der Mittelschule abzugrenzen, werden zusätzliche Rauchabschnittstüren eingebaut. Danben werden noch diverse kleinere Anpassungen benötigt, z.B. ein Zaun mit Klingelanlage, Briefkasten und Fingerklemmschutz an Türen. Bei allen Maßnahmen wird die schulfreie Zeit genutzt bzw. nur nach Rücksprache mit der Mittelschulleitung gearbeitet. Die genauen Kosten sind uns dafür noch nicht bekannt.
Frage 4:
Wann kann die Grundschule wieder in ihre Räumlichkeiten umziehen? Welche neuerlichen Umbaumaßnahmen sind dafür erforderlich? Welche Kosten werden dadurch entstehen?
Antwort:
Nach der Nutzung als temporäre Kindertageseinrichtung (siehe Antwort zu Frage Nr. 2) zieht die Grundschule wieder in die Räumlichkeiten ein. Die Podeste in den Toiletten, sowie die zusätzlichen Rauchabschnittstüren werden dann wieder zurückgebaut. Die genauen Kosten sind uns dafür noch nicht bekannt.
Frage 5:
Warum wurde die Mittelschule Knappertsbuschstraße nicht in diese Planungen einbezogen? Welche konkreten Änderungen ergeben sich für den Schulalltag? Welche baulichen Bedingungen (Situierung von Eingängen etc.) müssen für eine Trennung von Schul- und KiTa–Alltag erfüllt werden?
Antwort:
Im Vorfeld der Situierung der Kita in der Grundschule an der Knappertsbuschstraße wurden die Schülerzahlen im Sprengel überprüft. Erst als Gewissheit bestand, dass die Schülerzahlen nicht die Kapazität des Schulgebäudes an der Ruth-Drexel-Straße übersteigen, wurde ein Verbleib der Kinder in den Räumen der Ruth-Drexel-Straße und die Situierung der Kita im Gebäude der Grundschule an der Knappertsbuschstraße weiterverfolgt.
Zwischen Kita und Mittelschule werden aus Aufsichtsgründen trennende Rauchabschnittstüren eingebaut. Damit ist sichergestellt, dass sich die Kinder-, Schüler- und Elternströme nicht vermischen. Dabei wurden ein neuer Zugang für die Mittelschule geschaffen und die Fluchtwege neu erarbeitet.
Änderungen im Schulalltag sind nicht zu erwarten, da die beiden Gebäudeteile räumlich voneinander getrennt sind. Pausenzeiten und andere innerorganisatorische Absprachen sind bilateral von den Leitungen der Mittelschule und der Kitas zu treffen.Die Schulleitung der Mittelschule wurde von Anfang an in die Überlegungen miteinbezogen. Zum einen standen die Architekten/die Bauleitung in engem Kontakt mit der Schulleitung. Zum anderen wurde die Leitung der Mittelschule zu den Ortsterminen und Runden Tischen regelmäßig eingeladen.
Frage 6:
Welche Freiflächen sollen die Kindertagesstätten nutzen? Wenn es die Sportflächen der Schule sein sollten, wo und wie werden diese dann ihren Sportunterricht organisieren?
Antwort:
Ein Freiflächenanteil wird direkt vor dem Schulgebäudeteil, in dem sich nur die Kindergartengruppen befinden, geschaffen. Die zeitweise Mitnutzung von Schulflächen (insbesondere der Spielplatz der GS auf der Westseite und der Verkehrsübungsplatz vor dem Kindergarten-Pavillon Salzsenderweg) wäre aufgrund der relativ geringen Größe der zu schaffenden Fläche wünschenswert, muss aber insbesondere auf die Nutzungszeiten bezogen mit den Schulleitungen abgesprochen werden. Da vom Referat für Bildung und Sport die Bedeutung von Bewegung und Aufenthalt im Freien für Kinder und Jugendlichen jeden Alters als unabdingbar gesehen wird, wurde hier eine Umwidmung von Sportflächen nie thematisiert.
Frage 7:
Ist diese Maßnahme mit dem Bezirksausschuss abgestimmt? Wenn nicht, wann wird dieser informiert?
Antwort:
Der Bezirksausschuss ist über die geplante Maßnahme bereits informiert, siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 8:
Hätte es auch Ersatzstandorte gegeben (wie z.B. die brachliegende Tennisanlage gegenüber dem Schulgelände)? Wenn ja, welche? Und wann und wie wurden diese geprüft?
Antwort:
Es hätte in der Nähe keine fertiggestellten, derzeit nicht genutzten und zeitnah für eine Nutzung als Kindertageseinrichtung verfügbaren Räumlichkeiten gegeben. Die angesprochene Tennisanlage ist nicht im Eigentum der Stadt München.
Frage 9:
Hält die Stadtverwaltung weiterhin an ihren Plänen fest eine Kindertagesstätte auf einer Grünfläche im Neubaugebiet zu errichten oder ist diese Planung nun überholt?
Antwort:
Prioritär wird nun die Errichtung von bis zu zwei Pavillonanlagen auf dem Gelände des Bürgerparks Oberföhring sowie einer kleinen Pavillonanlage auf dem städtischen Grundstück An der Salzbrücke/Cosimastraße geplant. Die Planung eines Pavillons an der Jörg-Hube-Straße wird damit nicht weiterverfolgt. Dies wird dem Stadtrat anlässlich der Entscheidung zum 5. Pavillonbauprogramm vorgeschlagen.
Frage 10:
Zeigt dies, dass der Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen im Neubaugebiet massiv unterschätzt wurde?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2016 die Berechnungen der Bedarfe für Kinderbetreuungseinrichtungen durchgeführt. Diese basieren auf der geplanten Wohnungsanzahl, den verschiedenen Wohnungstypen (Freifinanzierte Wohnungen, geförderter Mietwohnungsbau, München-Modell-Wohnungen, Wohnungen des konzeptionellen Mietwohnungsbaus) sowie den Bauraten (fertiggestellte Wohnungen pro Jahr), die jeweils pro Jahr errichtet werden sollten.
Die daraus resultierenden Kita-Bedarfe wurden frühzeitig im Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie mit dem Referat für Bildung und Sport (RBS) abgestimmt. Diese Bedarfe wurden bei der Planung des Quartiers Prinz-Eugen-Park berücksichtigt und die entsprechende Anzahl von Kitas als integrierte Einrichtungen mitgeplant.
Da die Bauvorhaben des Prinz-Eugen-Parks, abweichend von den ursprünglich geplanten Jahresbauraten, nun schneller mit hohen Jahresbauraten fertiggestellt werden, heißt dies, dass auch die Bewohnerinnen und Bewohner in sehr kurzer Zeit dort einziehen werden.
Weiterhin wurde das Konzept für die Wohnungen nach dem Modell konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB-Wohnungen) im Prinz-Eugen-Park sehr familienfreundlich gestaltet, so dass nun mehr Kinder dort einziehenwerden, als ursprünglich erwartet. So ist der Kita-Bedarf in den nächsten Jahren höher als langfristig in den Jahren danach.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.