Die Blade Night als Institution des Nachtsports unterstützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 27.3.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Der Inhalt Ihres Antrags betrifft eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, da nach der Geschäftsordnung des Stadtrates lediglich die Bewilligung eines Zuschusses durch den Stadtrat genehmigt werden muss, jedoch nicht dessen Ablehnung.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die Nachtsportveranstaltung „Münchner Blade Night“ im Jahr 2018 (in begrenztem Umfang) noch stattfinden zu lassen. Sofern nicht anders möglich, solle die Stadt die Kosten für die Durchführung der diesjährigen Blade Night übernehmen. Darüber hinaus möge die Stadtverwaltung den Organisatoren der Blade Night bei der Sponsorensuche behilflich sein, um die Veranstaltung ab dem Jahr 2019 wieder im gewohnten Umfang stattfinden zu lassen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung „Münchner Weg der Sportförderung – Sportveranstaltungen des Breiten- und Spitzensports“ hat der Stadtrat am 13.12.2017 der vorgelegten Jahresplanung zum Einsatz der zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von 600.000 Euro zugestimmt. Im Beschluss wurde die Veranstaltung „Blade Night“ mit einem Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro zur Förderung des Münchner Breitensports berücksichtigt, da die Vorzeichen laut Veranstalter in der Planungsphase gut standen, die traditionsreiche Münchner Nachtsportveranstaltung nach einjähriger Pause wieder realisieren zu können. Bedauerlicherweise wurde seitens des Veranstalters per E-Mail vom 1.3.2018 mitgeteilt, dass die Blade Night 2018 aus finanziellen Gründen doch nicht stattfinden könne. In der E-Mail vom 5.4.2018 unterbreitete der Veranstalter dem RBS-Sportamt dann den Vorschlag, die Blade Night in einem verkürzten Veran-staltungszeitraum (30.7. - 10.9.2018) an 7 Terminen stattfinden zu lassen. Hierfür wurde mit einem Kostenvolumen von 75.000 Euro kalkuliert. Unter der vom Veranstalter dargestellten Annahme, dass die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) eventuell auf deren Kosten von rund 15.000 Euro verzichte und dass ggf. noch kurzfristig Sponsoren oder Förderer weitere 15.000 Euro refinanzieren könnten, bliebe theoretisch eine Finanzierungslücke bzw. ein Defizit von mind. 45.000 Euro, angesichts der Kosten der MVG aber eher von 60.000 Euro.
Laut Ihrem Antrag sollte die Stadtverwaltung diese Finanzlücke bzw. im Ausnahmefall sogar die Gesamtkosten für die Realisierung der reduzierten Blade Night Termine übernehmen. Auch wenn es aus sportfachlicher Sicht sehr zu bedauern ist, kann dem Antrag aus nachfolgenden Gründen nicht entsprochen werden:
Das jährlich vom Stadtrat bewilligte Budget für Sportveranstaltungen des Breiten- und Spitzensports wurde im Beschluss vom 13.12.2017 bereits verplant. Hinzu kommt, dass die kommunale Förderung nach den Kriterien der Sportförderrichtlinien (§11 Abs. 5 SpoFöR) bei einer (zahlenmäßig) reduzierten Blade Night weit unter den im Beschluss vom 13.12.2017 berücksichtigten 30.000 Euro läge. Ferner birgt eine „Sonderbehandlung“ (Ausnahmefall) einzelner Sportveranstaltungen im Rahmen der städtischen Sportförderung die Gefahr der Ungleichbehandlung von Veranstaltungen bzw. Veranstaltern und damit die Schaffung eines Bezugsfalles.
Insofern ist eine Erhöhung der Fördersumme bzw. die komplette Kostenübernahme seitens des Referats für Bildung und Sport auf Basis der Sportförderrichtlinien nicht vertretbar und vor dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht abbildbar. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der zahlenmäßig reduzierte Umfang (7 Termine) – wovon statistisch noch zwei Veranstaltungen witterungsbedingt ausfallen – deutlich weniger sportpolitische Zielsetzungen und Wirkungen erfüllen würde als eine komplette Blade Night Saison mit insgesamt 16 - 20 Veranstaltungsterminen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist und bedanke mich herzlich für Ihr Engagement für den Sport.