Saubere Luft in München Der Feinstaub aus dem Schornstein
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Rathaus Umschau 134 / 2018, veröffentlicht am 17.07.2018
Saubere Luft in München Der Feinstaub aus dem Schornstein
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 24.1.2018
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Mit Ihrem Schreiben vom 24.1.2018 beantragen Sie, dass der Stadtrat eine Infokampagne für die Besitzer von Holzfeuerungsanlagen über den richtigen Betrieb dieser Anlagen beschließt. Sie führen aus, dass das Informationsmaterial über den Einzelhandel und die Schornsteinfeger gezielt an die Betreiber verteilt und weitere Maßnahmen (Online, Print) flankierend eingesetzt werden können.
Als Begründung führen Sie an:
„Seit geraumer Zeit diskutiert der Münchner Stadtrat, welche Maßnahmen die Landeshauptstadt – zusätzlich zum Luftreinhalteplan – ergreifen kann, um die Münchner Luft zu verbessern.
Die Grenzwerte für Feinstaub werden seit 2011 eingehalten. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert bei Stickstoffdioxid wird allerdings seit Jah- ren an einigen Stellen deutlich überschritten. Die Diskussion dreht sich in der Politik daher ausschließlich um (mögliche) Verbote von Diesel-PKW. Da- bei handelt es sich jedoch um eine Gespensterdiskussion. Mögliche Ent- scheidungen über Fahrverbote müssen von der Bundesregierung getroffen werden.
Auch wenn die Grenzwerte für Feinstaub eingehalten werden, so kann hier durch entsprechende Maßnahmen eine weitere Verbesserung der Luftrein- haltung erreicht werden.
Über 300.000 Kamin-, Kachel- und Pelletöfen wurden laut dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI) alleine 2016 in Deutschland verkauft. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) emittieren die privaten Holzfeuerungsanlagen zusammen mehr Feinstaub als sämtliche Pkws und Lkws hierzulande.
Auch wenn neue Kaminöfen deutlich emissionsärmer sind als die alten Modelle, stoßen auch sie immer noch nennenswerte Mengen an Feinstaub und anderen Schadstoffen aus. Werden die Haushalte jedoch über den richtigen Umgang mit ihrem Kaminofen informiert, so sinken die Emissionen drastisch.
[italic]Informationen über einige Grundregeln des Heizens:
- die Art des Anzündens
- Restfeuchte des Holzes
- Belüftung der Brennkammer[/italic]
Eine günstige und effiziente Möglichkeit die Luftqualität in München zu verbessern. Und dies ganz ohne Verbote!“
Das Referat für Gesundheit und Umwelt ist als Kreisverwaltungsbehörde für den Vollzug der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), der Brennstoffverordnung und des Schornsteinfegerrechts zuständig. Ihr Antrag betrifft ein Geschäft der laufenden Verwaltung, dessen Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung Ihres Antrages im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 24.1.2018 teile ich Ihnen aber gerne Folgendes mit:
Sowohl die 1. BImSchV als auch die Münchner Brennstoffverordnung definieren ausdrücklich, welche Arten von Brennstoffen in den von Ihnen angeführten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe Verwendung finden dürfen und wie hoch der Feuchtegehalt des Brennstoffs maximal sein darf. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in § 4 Abs. 8 der 1. BImSchV die Verpflichtung für Betreiber von handbeschickten Feuerungsanlagen festgeschrieben, sich innerhalb eines Jahres nach der Errichtung oder einem Betreiberwechsel hinsichtlich der sachgerechten Bedienung der Feuerungsanlage, der ordnungsgemäßen Lagerung des Brennstoffs sowie der Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger beraten zu lassen.
Ergänzend hierzu sieht § 15 Abs. 1 und 2 der 1. BImSchV vor, dass der max. zulässige Feuchtegehalt der verwendeten Brennstoffe bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von größer als 4 Kilowatt einmal alle zwei Jahre von einem/-r Schornsteinfeger/-in bzw. bei Einzelraumfeuerungsanlagen im Rahmen der Feuerstättenschau (ca. alle 3,5 Jahre) von einem/-r bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger/-in überprüft wird. Der Gesetzgeber hat also bereits mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen dafür gesorgt, dass ein konstanter und wiederkehrender Informationsfluss, insbesondere über die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, über die Grundregeln richtigen Heizens gewährleistet wird.
Darüber hinaus existiert mit der vom Umweltbundesamt herausgegebenen Broschüre „Heizen mit Holz. Ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen“ eine anschauliche und leicht verständliche Publikation, die interessierten Betreiberinnen und Betreibern von Holzfeuerungsanlagen über die Website des Umweltbundesamtes http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz jederzeit und völlig unbürokratisch zum Download zur Verfügung steht (wir haben Ihnen die Broschüre unserem Antwortschreiben als Anlage beigefügt).
Aufgrund der bereits sehr guten Informationslage sehe ich keine Notwendigkeit für eine zusätzliche städtische Infokampagne.
Im Übrigen möchte ich der Vollständigkeit darauf hinweisen, dass dank der zahlreichen Maßnahmen – wie der Feinstaub-Umweltzone – aus den sieben Luftreinhalteplänen für München die Grenzwerte für Feinstaub im Stadtgebiet seit 2012 eingehalten werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter
www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=4826117.