Fragen zur Sicherheitslage in München im Jahr 2017
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Gülseren Demirel und Dominik Krause (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 22.5.218
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Ihre Anfrage vom 22.5.2018 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Am 5.6.2018 stellt der Münchner Polizeipräsident im Kreisverwaltungsausschuss des Münchner Stadtrates den Sicherheitsbericht der Polizei München für das Jahr 2017 vor. Da es im Jahr 2017 zahlreiche rechtsextreme Aktivitäten gab, bitten wir im Vorfeld der Debatte im Ausschuss um zusätzliche Informationen über die Einschätzung der Polizei und der Stadtverwaltung über die rechtsradikale Szene in München.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Sind in München verstärkt Aktivitäten der rechtsradikalen Grauen Wölfe zu beobachten?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Ein verstärktes Auftreten von Mitgliedern der Organisation ‚Der Grauen Wölfe‘ ist im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München nicht festzustellen. Das Auftreten von Mitgliedern der thematisierten Gruppierung im Versammlungsgeschehen wird derzeit als gering eingeschätzt.“
Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates:
Im Bereich der Landeshauptstadt München bestehen verschiedene Vereine, die der sog. „Ülkücü“-Bewegung zugerechnet werden. Hinzu kommen Gruppen, die nicht als Verein organisiert sind. Die zahlenmäßig stärkste Anhängerschaft der „Ülkücü“-Bewegung ist im Dachverband ADÜTDF organisiert. Die ADÜTDF ist, so weit bekannt, in München vor allem mit kulturellen und sportlichen Veranstaltungen aktiv.
Verstärkte Aktivitäten von organisierten oder nicht organisierten Gruppen sind derzeit nicht ersichtlich.Stellungnahme der Fachstelle für Demokratie:
„‚Graue Wölfe‘: Die Aktivitäten bleiben weiterhin auf einem hohen Level. Demonstrationen und ähnliche an die Stadtöffentlichkeit gerichtete Aktionen sind in den letzten Jahren rückläufig. Dennoch werden von den Führungskräften der Graue Wölfe-Vereine ausgehend Strukturen in der türkischen Community geschaffen bzw. fortgeführt. Hier ist z.B. die Gründung einer ‚Vereinigung der türkischen Vereine‘ zu nennen, die u.a. auf die Initiative von Eyüp Tanriverdi (als Migrationsbeiratsmitglied – Liste Ayyildiz – politisch und gesellschaftlich gut vernetzt) zurückgeht. Eines der letzten Treffen der ‚Vereinigung der türkischen Vereine in München‘ (Selbstbezeichnung ‚Plattform der türkischen Vereine‘) fand in den Räumen des ‚Münih Türk Kültür Merkezi ‚Bizim Ocak‘‘ (Vorstandsvorsitz E. Tanriverdi) statt. Diese ‚Plattform‘ hat in der Vergangenheit bereits eine Kundgebung auf dem Marienplatz durchgeführt. Zielgruppe der ‚Plattform‘ und der Grauen Wölfe-Vereine sind insbesondere Menschen mit türkischem Background sowie Landsmannschaften aus Thrakien, der Türken aus dem Irak (ITC – ‚Irak TÜRKMEN Cephesi‘, Irakische Turkmenen Front) und des World Uighur Congress (WUC). Die Verbindungen zu den Führungskräften aus den genannten Gruppen sind ausgesprochen eng. Die AKP hat diese Zielgruppen ebenfalls im Blick: Der Zusammenhalt zwischen den Anhängern der AKP und MHP scheint in der jüngeren Vergangenheit entlang der politischen Agenda in der Türkei eindeutig gewachsen zu sein. Soziale Aktivitäten, wie das Verteilen von Essen für Geflüchtete finden jährlich, so auch aktuell zur Fastenzeit statt. Darüber hinaus werden in eigenen Räumlichkeiten Veranstaltungen zur MHP-Ideologie, Wahlkampagnen und Tage der offenen Tür organisiert.
Die ‚Münih Türk Ülkücüler Birligi‘ (‚Vereinigung der Idealistenvereine in München‘) hat es sich seit Jahren zur Aufgabe gemacht, Identitätsbildung im Sinne des Türkentums und des türkischen Großreiches, als historischem Zusammenhalt der Turkvölker voranzutreiben. Folgende Beispiele geben einen Einblick in die Breite ihrer Arbeits- und Aktivitätsfelder: Veranstaltungen zur Geschichte der Turkvölker; Kurultaj in Ungarn; Leugnung des Genozids an den Armenier*innen.
Der ‚Türkische Erziehungs- und Bildungsverein‘ (TEB) ist nach wie vor als strukturrelevanter Akteur aktiv. Der Verein ist bundesweit in wichtigen Gremien tätig und gestaltet als Zentrale die Organisation der Vereine in Südbayern. Die Führungskräfte des TEB waren bei wichtigen Ereignissen, wie z.B. dem MHP-Parteitag am 18. März 2018 in der Türkei persönlich vertreten. Für alle Ülkücü-Vereine in München gilt die besondere Rolle der sogenannten Bildungsarbeit: Die Jugendgruppen werden intensiv geschult und in die Ideologie der Ülkücü, die Rolle der Turkvölker und ihreGeschichte eingeführt und als Führungspersonen aufgebaut. Konzerte und Großveranstaltungen wurden in den letzten Jahren nach Schwierigkeiten bei der Durchführung im Münchener Raum in die naheliegenden Städte verlagert. Führende Kader aus Augsburg und Rosenheim sind auch in München aktiv.
Der ‚Turkos MC‘ sieht sich aktuell vor allem als Wachdienst für Moscheen. Nachdem die Angriffe auf Moscheen seit Anfang dieses Jahres einen weiteren Höhepunkt erreicht haben, geriert sich der ‚Turkos MC‘ als Schutztruppe.“
Frage 2:
„Soldiers of Odin“
Teilfrage a)
Wie viele Streifen gab es seit Jahresbeginn durch III. Weg, „Soldiers of Odin“ oder ähnliche Organisationen nach Erkenntnissen des PP München, Fachinformationsstelle gegen Rechtsextremismus und KVR? (Bitte einzeln auflisten.)
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Das Polizeipräsidium München registrierte seit Jahresbeginn im Zuständigkeitsbereich einen ‚Streifengang‘ der Partei ‚Der III. Weg‘, am 17.1.2018. Die Erkenntnisse beruhen auf Internetrecherchen. Es wurden kommentierte Lichtbilder festgestellt, die Personen der genannten Partei im Bereich des Hauptbahnhofs und des Ostbahnhofs zeigen. Zudem ist auf den Lichtbildern ein Aktivist der Gruppierung ‚Goldene Morgenröte‘ (neonazistische Partei in Griechenland) festzustellen, der die Gruppe augenscheinlich begleitet. Die Perspektive bei der Anfertigung der Lichtbilder wurde so gewählt, dass die Identitäten nicht feststellbar sind, bzw. wurden vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Die Zuordnung der Personen zu den Gruppierungen erfolgte auf Grund der Bekleidung. Mitteilungen über den Polizeinotruf oder eigene Feststellungen bezüglich des Auftretens konnte das Polizeipräsidium München nicht verzeichnen.
Des Weiteren wurden im angefragten Zeitraum im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München zwei ‚Streifengänge‘ der Gruppierung ‚Soldiers of Odin‘ bekannt:
Am 21.1.2018 konnten nach einer Mitteilung eines Bürgers über eine Sichtung einer Gruppe von Mitgliedern der ‚Soldiers of Odin‘ im Bereich desPasinger Bahnhofs, 6 Personen in der Münchner Innenstadt angetroffen und kontrolliert werden.
Am 29.3.2018 wurden nach einer Mitteilung eines Polizeibeamten, der sich in seiner Freizeit befand, 7 Personen ebenfalls in der Münchner Innenstadt bei der Durchführung eines ‚Streifenganges‘ angetroffen und einer Personenkontrolle unterzogen.
Am 13.4.2018 konnten im Umfeld einer Versammlung der Gruppierung PEGIDA München e.V. zwei Personen in typischer Bekleidung der Gruppierung gesichtet werden.“
Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates:
Das Kreisverwaltungsreferat beobachtet die Aktivitäten der Gruppierung und steht diesbezüglich in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München.
Stellungnahme der Fachstelle für Demokratie:
„‚Patrouillen‘ durch extrem rechte Gruppen sind eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für das demokratische Zusammenleben. Sie stellen eine ernste Gefahr für alle Menschen, die nicht in das Weltbild der extremen Rechten passen, dar.
Nach Informationen der Fachinformationsstelle Rechtsextremismus führten die ‚Soldiers of Odin‘ in München seit Jahresbeginn folgende ‚Patrouillen‘ durch:
20. Januar 2018 / Hauptbahnhof, Pasing, Altstadt
3. März 2018 / Hauptbahnhof, Pasing, Altstadt
Nach Informationen der Fachinformationsstelle Rechtsextremismus führte der ‚Dritte Weg‘ in München seit Jahresbeginn folgende ‚Patrouillen‘ durch:
17. Januar 2018 / Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Hbf
28. März 2018 / Hauptbahnhof, Alter Botanischer Garten“
Teilfrage b)
Wie schätzt das PP München die Bedrohung durch die Soldiers of Odin und die „nationalen Streifen“ des III. Wegs ein?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:„Erkenntnisse über ein aktives ‚Einschreiten‘ durch die genannten Gruppierungen im Zuständigkeitsbereich liegen dem Polizeipräsidium München nicht vor.“
Teilfrage c)
Welche Maßnahmen wurden vom KVR und PP München in der Vergangenheit angesichts dieser Bedrohung ergriffen und sollen künftig ergriffen werden?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Die eingesetzten Polizeibeamten des Polizeipräsidiums München wurden hinsichtlich eines möglichen Auftretens der Gruppierung ‚Soldiers of Odin‘ im Zuständigkeitsbereich sensibilisiert. Im Rahmen der unter 2 a) genannten Fälle wurden Identitätsfeststellungen durchgeführt, sowie zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. Art. 23 a LStVG eingeleitet und der zuständigen Sicherheitsbehörde vorgelegt. Das Polizeipräsidium München steht fortwährend im engen Austausch mit weiteren bayerischen Sicherheitsbehörden und ist weiterhin bestrebt, unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten, ein nochmaliges Auftreten zu unterbinden.“
Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates:
Die Aktivitäten der sog. „Soldiers of Odin“ beschränken sich bislang auf einzelne sog. „Spaziergänge“ einer kleinen Personengruppe. Es liegen keine Hinweise auf über den „Spaziergang“ hinausgehende Aktivitäten oder gar ein gewalttätiges Vorgehen der „Soldiers of Odin“ vor. Es ist jedoch feststellbar, dass in den Reihen der Gruppierung verbal aggressive Äußerungen kursieren. Die „Soldiers of Odin“ betreiben ein Facebookprofil, das regelmäßig aktualisiert wird und auf dem vorwiegend Meldungen über Straftaten verbreitet werden, die mutmaßlich von Personen mit Migrationshintergrund begangen wurden. Dadurch werden Ängste geschürt und verstärkt. Ein sicherheitsrechtliches Einschreiten gegenüber Mitgliedern der Gruppe durch das Kreisverwaltungsreferat setzt das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraus. Hierzu steht das Kreisverwaltungsausschuss in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München.
Die Bearbeitung der vom Polizeipräsidium München vorgelegten Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach Art. 23 a LStVG ist noch nicht abgeschlossen.Teilfrage d)
Wurde in Erwägung gezogen, bei der für § 23 a LSTVG erforderlichen „ein- schüchternden Wirkung“ auf einen durchschnittlichen objektiven Beobachter abzustellen?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat hat die Bearbeitung der vorgelegten Ordnungswidrigkeitenanzeigen noch nicht abgeschlossen. Die Sachverhalte werden umfassend juristisch geprüft, die in der Frage angesprochen Aspekte sind Bestandteil der rechtlichen Bewertung.
Frage 3:
Kommando Skorzeny/Die interventionistische Rechte
Teilfrage a)
Welche Bemühungen hat das PP München zur Ermittlung der Hintermän- ner unternommen?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Seitens des Polizeipräsidiums München wurden zwei Fälle von Drohungen zum Nachteil zweier gastronomischer Betriebe bekannt. Diesbezüglich wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Neben den eigenen, vollumfänglich geführten Ermittlungen, wird ein enger Informationsaustausch mit weiteren Sicherheitsbehörden gehalten; insbesondere auf Grund des überregionalen Versandes der Emails (bundesweit).“
Teilfrage b)
Welche Maßnahmen wurden ergriffen um die Verantwortlichen der volks- verhetzenden und im Ausland gehosteten Website (https://ir-kos.es.tl/) zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Strafsachen, die eine Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden bei grenzüberschreitenden Ermittlungen bedürfen, werden nach erfolgter Prüfung eines Rechtshilfeersuchens durch die zuständige Staatsanwaltschaft geführt. Ermittlungen bzgl. im Ausland gehosteter Websites stellen sich auf Grund länderspezifisch abweichender rechtlicher Bestimmungen oftmals als problematisch dar.“
Frage 4:
Anzahl der Opfer rechtsextremer und rassistischer Angriffe und Attacken
Teilfrage a)
Wie erklärt sich aus Sicht des PP München die abweichende Einordnung von rassistisch motivierten Übergriffen durch das PP München und die Beratungsstelle BEFORE? (Bitte Erläuterung anhand von beispielhaften Einzelfällen.)
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Polizeilich bekanntgewordene Delikte der politisch motivierten Kriminalität werden zum Zwecke der Vergleichbarkeit unter bundeseinheitlich definierten Kriterien geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen erfasst. Die Würdigung der Tatumstände, z.B. auch die Motivlage des Täters, spielt hierbei eine essenzielle Rolle.
Straftaten mit rassistischem Hintergrund werden im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität unter dem Oberbegriff ‚Hasskriminalität‘ dem Unterthema ‚Rassismus‘ zugeordnet. Die Qualitätssicherung im Rahmen des genannten Meldedienstes erfolgt durch das Bayerische Landeskriminalamt.
Die Parameter zur Einordnung von ‚rassistisch motivierten Übergriffen‘ seitens der Beratungsstelle BEFORE e. V. liegen hier nicht vor.“
Teilfrage b)
Wie stellt das PP München künftig sicher, dass sämtliche beim PP Mün- chen bekannten rechten, rassistischen oder antisemitischen Übergriffe in München auch der Beratungsstelle BEFORE bekannt werden und in die Statistik der Beratungsstelle aufgenommen werden können?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Die Kriminalbeamten des Kommissariats 105 (Fachdienststelle für Opferschutz und Prävention) weisen im Rahmen der Nachsorge gegenüber Betroffenen rechter Gewalt und Diskriminierung auf Opferberatungsstellen hin, u. a. auch auf die Beratungsstelle BEFORE e. V.. Das Polizeipräsidium München unterliegt gegenüber den Beratungsstellen, nicht zuletzt auch aus datenschutzrechtlichen Gründen, keiner Berichts- oder Meldepflicht.“
Frage 5:
Rechtsextreme Aktivitäten bei Münchner Burschenschaften.
Teilfrage a)
Welche Erkenntnisse zu rechtsextremen Aktivitäten von Burschenschaften im Jahr 2017 in München liegen der Staatsschutzabteilung des PP München vor?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Das Polizeipräsidium München hat im angefragten Zeitraum ein Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit einem Mitglied einer als extremistisch eingestuften Münchner Burschenschaft geführt. Das Verfahren wurde der zuständigen Verfolgungsbehörde (KVR-HA I/211) im Juli 2017 vorgelegt.“
Teilfrage b)
Welche künftig geplanten rechtsextremen Aktivitäten von Burschenschaf- ten sind der Staatsschutzabteilung des PP München bekannt?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Dem Polizeipräsidium München liegen aktuell keine Erkenntnisse über künftig geplante rechtsextreme Aktivitäten vor.“
Frage 6:
Identitäre Bewegung.
Teilfrage a)
Welche Verbindungen zwischen rechtsextremen Burschenschaften und der Identitären Bewegung in München sind der Staatsschutzabteilung aktuell bekannt?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Im Rahmen geführter Ermittlungen seitens des Kommissariats 44 des Polizeipräsidiums München wurden Bezüge zwischen der Identitären Bewegung zu einer als extremistisch eingestuften Burschenschaft bekannt.“
Teilfrage b)
Nach Erkenntnissen der Staatsschutzabteilung des PP München oder an- derer Bayerischer Sicherheitsbehörden: An welchen internationalen Vernet-zungstreffen nahmen Mitglieder der Identitären Bewegung aus München in den vergangenen 12 Monaten teil? Welche Themen wurden auf diesen Vernetzungstreffen behandelt?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Dem Polizeipräsidium München liegen hierzu aktuell keine Erkenntnisse vor .“
Teilfrage c)
Welche Verbindungen bestehen von Seiten der Identitären Bewegung in München zu Studierenden oder Mitarbeitern der Universität der Bundeswehr in Neubiberg bei München?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Dem Polizeipräsidium München sind derzeit keine Verbindungen seitens der Identitären Bewegung in München zu Studierenden oder Mitarbeitern der Universität in Neubiberg bei München bekannt.“
Frage 7:
Pegida
Teilfrage a)
Welche Erkenntnisse zu den Aktivitäten von Pegida München liegen aktuell bei der Staatsschutzabteilung des PP München vor?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Das Polizeipräsidium München registrierte im Jahr 2018 im Zuständigkeitsbereich bislang 50 stationäre Versammlungen des Vereins PEGIDA München e.V.. Die Anzahl der Versammlungsteilnehmer, wie auch die der opponierenden Teilnehmer, lag zuletzt im niedrigen zweistelligen Bereich.“
Teilfrage b)
Welche Erkenntnisse hat die Durchsuchung „Bayerische Schießsport- gruppe München“ erbracht?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Diesbezüglich darf auf die aktualisierte Fassung der Pressemitteilung des StMI vom 22. Juni 2017 verwiesen werden.“Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates:
Der Waffenbehörde liegen keinerlei Erkenntnisse aus der Durchsuchung der Wohnungen von Mitgliedern der Bayerischen Schießsportgruppe vor. Derartige Negativerkenntnisse wären aber Voraussetzung für ein waffenrechtliches Widerrufsverfahren.
Teilfrage c)
Vom 28. April 2018 sind Fälle dokumentiert, bei denen mehrere Personen, die Ordnerfunktionen hatten, das Fronttransparent getragen habe. Sind der Polizei weitere solche Fälle bekannt? Ist dies im Rahmen des Versamm- lungsgesetzes zulässig?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Weitere Fälle aus jüngster Vergangenheit sind dem Polizeipräsidium München im Zuständigkeitsbereich nicht bekannt.“
Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates:
Nach den einfachgesetzlichen Vorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes kann der Leiter einer Versammlung sich zu der Erfüllung seiner Aufgaben der Hilfe einer angemessenen Anzahl von volljährigen Ordnerinnen und Ordnern bedienen. Aus dieser Vorschrift resultiert jedoch nicht die Pflicht Ordnerinnen und Ordner einzusetzen, sondern dies liegt im freien Ermessen des Veranstalters. Es handelt sich auch nicht um eine Pflichtangabe den Einsatz bzw. die Anzahl der Ordnerinnen und Ordner im Zuge der Anzeige bei der Versammlungsbehörde zu benennen. Die Ordnerinnen und Ordner sind dabei Gehilfen des Leiters und unterliegen seinen Weisungen. Die Ordnerinnen und Ordner haben keine Befugnisse aus eigenem Recht und bleiben gleichzeitig Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung (vgl. Wächtler/Heinhold/Merk, 1. Auflage, 2011, RdNr. 20 zu Art. 4). Das Bayerische Versammlungsgesetz sieht weiter vor, dass Ordnerinnen und Ordner weiße Armbinden mit der Aufschrift „Ordner/in“ tragen müssen, wobei zusätzliche Kennzeichnungen nicht zulässig sind. Es ist daher systematisch zwischen Kennzeichnung und Kundgebungsmittel zu unterscheiden. Beim Tragen des Fronttransparents handelt es sich in Abgrenzung zur Kennzeichnung zweifelsfrei um eine allgemeine Meinungskundgabe, die einer Teilnehmerin bzw. einem Teilnehmer der Versammlung nach Rechtsauffassung des Kreisverwaltungsreferates nicht verwehrt werden kann. Der Leiter darf jedoch keine Ordnerinnen und Ordner einsetzen, die Waffen oder sonstige Gegenstände mit sich führen, die ihrer Art nach geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen.[bold][italic]
Teilfrage d) [/italic][/bold]
Inwiefern sind hier weitere Maßnahmen von Seiten des PP München – evtl. auch in Kooperation mit dem KVR im Bereich der Waffenbehörde – geplant?
Antwort:
Weitere Maßnahmen der Waffenbehörde der Landeshauptstadt München zusammen mit dem Polizeipräsidium München würden sich bei eventuellen Sicherstellungen von Schusswaffen von Mitgliedern der Bayerischen Schießsportgruppe ergeben. Mangels aktuell vorliegender relevanter Negativerkenntnisse stehen solche Maßnahmen zur Zeit nicht an.
Frage 8:
Anschlag auf Asylbewerberunterkunft in der Fasanerie im Juni 2017 Weshalb wurde der Fall nicht im Jahr 2017 öffentlich gemacht, sondern erst jetzt mit Veröffentlichung des Sicherheitsberichts?
Antwort:
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München:
„Aus ermittlungstaktischen Gründen, sowie aufgrund der unklaren Motivlage war eine Presseberichterstattung nicht möglich. Die Ermittlungen dauern noch an.“