Verkehrskonzept zur Planung Hanns-Seidel-Platz
Antrag Stadtrats-Mitglieder Bettina Messinger, Dr. Ingo Mittermaier, Heide Rieke und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 10.11.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Ihr o.g. Antrag Nr. 14-20/A 03581 wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung vom Direktorium zur federführenden Bearbeitung übermittelt.
In Ihrem Antrag fordern Sie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf, die im Rahmen des Wettbewerbs zur Bebauung des Hanns-Seidel-Platzes getroffenen Überlegungen zu einer Verkehrsreduzierung auf der Thomas-Dehler-Straße und Verlagerung der entsprechenden Verkehre auf die Fritz-Erler-Straße nicht weiter zu verfolgen.
Darüber hinaus fordern Sie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung unabhängig davon auf, auf Grundlage der derzeit aktuellen Planungen ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzulegen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit diesem Schreiben zu beantworten und möchten Ihnen mitteilen, dass Ihrem Antrag entsprochen werden kann. Das Thema Verkehrsverlagerung von der Thomas-Dehler-Straße auf die Fritz-Erler-Straße wird vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung nicht weiterverfolgt.
Im Zuge des Verkehrlichen Grundsatzbeschlusses für den Münchner Südosten vom 24.7.2013 (Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 10541) wurden u.a. folgende Maßnahmen beschlossen bzw. initiiert:
-Alternativplanung zur Südanbindung Perlach („Münchner Lösung“) -Höhenfreimachung des Bahnübergangs Unterhachinger Straße
-Höhenfreimachung des Bahnübergangs Arnold-Sommerfeld-Straße
Diese werden in einem Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept Münchner Südosten voraussichtlich im 3. Quartal 2018 behandelt werden.
Auch die Idee einer Verkehrsverlagerung von der Thomas-Dehler-Straße (Sekundärnetz gemäß Verkehrsentwicklungsplan) auf die Fritz-Erler-Straße (Primärnetz) wurde im o.g. Beschluss dargelegt und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, sich mit dem Kreisverwaltungsreferat und Baureferat bezüglich notwendiger baulicher und verkehrsordnender Maßnahmen rund um den Hanns-Seidel-Platz ins Benehmen zu setzen und einen Maßnahmenvorschlag zu erarbeiten. Diese Überlegungen werden vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung u.a. aufgrund von inzwi-schen vorgenommenen maßgeblichen Veränderungen der Bebauungsplanung am Hanns-Seidel-Platz nun nicht weiterverfolgt.
Zu Ihrem Antrag, auf Grundlage der derzeit aktuellen Planungen ein schlüssiges Verkehrskonzept für den Hanns-Seidel-Platz zu entwickeln, können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum neuen Bebauungsplan
mit Grünordnung mit überarbeitetem Planungskonzept Nr. 1609 Hanns-Seidel-Platz wurde bereits ein umfassendes neues Verkehrskonzept erarbeitet. Hierbei wurde ein Verkehrsgutachten von einem externen Ingenieurbüro erstellt. Dieses Gutachten hat den Nachweis erbracht, dass der entstehende Neuverkehr durch die Umsetzung des o.g. Bebauungsplans im umgebenden Straßennetz und an den umgebenden Knotenpunkten
leistungsfähig abgewickelt werden kann. Dabei wurden selbstverständlich alle neuralgischen Knotenpunkte in der näheren Umgebung auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft sowie alle verkehrlichen Entwicklungen bis zum Prognosehorizont 2030 miteinbezogen. Die im Rahmen des erstellten Verkehrsgutachtens getroffenen Annahmen sind vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf Plausibilität geprüft worden. Bei den Knotenpunkten im gesamten Untersuchungsumgriff sind dem Verkehrsgutachten zufolge in den Prognosen stabile Verkehrsabläufe vorhanden. Auch die auftretenden geringen Wartezeiten insbesondere in den Hauptverkehrszeiten ergeben insgesamt eine ausreichende Leistungsfähigkeit.
Dementsprechend liegt bereits ein Verkehrsgutachten bzw. Verkehrskonzept vor, das die Abwicklung künftiger Verkehre im Bereich des Hanns-Seidel-Platzes und in der näheren Umgebung darstellt und als eine Grundlage für die Satzung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1609 vom 23.3.2017 eingeflossen ist.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.