Entwicklung einer Schulbibliotheks-App für alle Münchner Schulen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 18.8.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Gerne teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 18.8.2017, in dem Sie die Entwicklung einer Schulbibliotheks-App für alle Münchner Schulen vorschlagen, in Abstimmung mit dem Kulturreferat, Folgendes mit:
Das Ziel der beantragten Maßnahme ist die Förderung des Leseverhaltens von Schülerinnen und Schülern. Dies ist eine der wichtigsten Aufgaben der Münchner Stadtbibliothek. Sie kooperiert seit vielen Jahren mit dem Referat für Bildung und Sport; so werden grundsätzlich alle Grundschulen im Stadtgebiet mit Bücherbussen und Stadtteilbibliotheken versorgt. Damit erreicht die Münchner Stadtbibliothek etwa 45.000 Kinder im Grundschulalter. Die Grundschulen verzichten daher weitestgehend auf den Betrieb eigener Schulbibliotheken. Vorrangige Priorität zur effektiven Leseförderung für Kinder im Grundschulalter ist für die Münchner Stadtbibliothek daher der Ausbau dieses Bücherbusangebots, was für die kommenden Jahre bereits geplant ist.
Sollte sich die Schule trotzdem dazu entscheiden, eine eigene Schülerbibliothek einzurichten, kann sie die Bestellung einer Bibliothekssoftware in Erwägung ziehen. Zu nennen wäre in diesem Zusammenhang beispielsweise eine Einzelplatzlizenz für die Software „ps-biblio 5.0“.
Hierbei handelt es sich um eine innovative und benutzerfreundliche Bibliothekssoftware, die es ermöglicht, die Schülerbibliothek einfach und zeitsparend zu verwalten. Das Programm verfügt über Funktionen wie die Stammdatenverwaltung und die Ausleihfunktion. Besonders zu beachten ist bei der Nutzung der Software die Einhaltung des Datenschutzes, wofür die Schulleitung verantwortlich ist. Eine Bestellung der Software ist über den gängigen Bestellweg (BANF) möglich. Um die Arbeit mit der Softwarezu erleichtern kann ein Barcodescanner eingesetzt werden. Über den zuständigen IT-S-Kundenbetreuer wäre dieser zu erwerben.
Daneben bietet die Münchner Stadtbibliothek jährlich über 2.000 Kinder- und Jugendveranstaltungen an, die letztendliche alle zum Ziel haben, die Lese- und Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu stärken.
Das Referat für Bildung und Sport und das Kulturreferat sehen vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit, zusätzlich eine App für die Nutzung von Schulbibliotheken zur Verfügung zu stellen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.