Zweiter Stammstreckentunnel – wieder „zurück zur Badstraße“?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 22.5.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 22.5.2018 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird. Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung liegt hierzu auch eine Stellungnahme der DB Netz AG vom 11.6.2018 vor.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Der Presse ist zu entnehmen, dass der 2. Stammstreckentunnel umgeplant werden muss. Bei der Ausschreibung hat sich niemand gefunden, der die Planung umzusetzen vermochte, die den Haltepunkt direkt unter der U1/2 in 41 Meter Tiefe vorsah. Die LH München beteiligt sich (freiwillig) mit einem dreistelligen Millionenbetrag an den Baukosten. Es ist kaum anzunehmen, dass die Verwaltungsspitze – anders als der Stadtrat – dies erst aus der Presse erfahren haben.“
Frage 1:
Die Ausschreibung liegt schon eine Weile zurück. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass Umplanungen an der 2. Stammstrecke erforderlich sind?
Antwort:
Die Verwaltung ist darüber informiert, dass derzeit seitens der DB Netz AG Anpassungen für die Station Hauptbahnhof mit dem Ziel einer kompakteren Bauweise und eines geringeren technischen Aufwandes einer näheren Überprüfung unterzogen würden.
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Frage 2:
Sind der Verwaltung andere Teilabschnitte bekannt, die auf Grund fehlender Angebote ggfs. Umgeplant werden müssen?
Antwort:
Der Verwaltung sind keine Umplanungen bei der 2. Stammstrecke aufgrund fehlender Angebote bekannt.
Frage 3:Welche der laufenden und der bereits fest disponierten Bauarbeiten auf der bestehenden S-Bahn-Stammstrecke in Zusammenhang mit dem PFA1 des 2.S-Bahn-Tunnels sind von den Umplanungen betroffen?
Antwort:
Laut Aussage der DB Netz AG gehören Planänderungen aufgrund von Auflagen in den Planfeststellungsbeschlüssen, Optimierungen im Bauverfahren und im Bauablauf im Zuge der Realisierungsvorbereitung von Großprojekten zum üblichen Prozedere, insbesondere dann, wenn der Beginn des Planfeststellungsverfahrens viele Jahre zurückliegt. Ebenso ist es Teil des partnerschaftlichen Verhandlungsverfahrens mit den ausführenden Baufirmen. Es wird nach Meinung der DB Netz AG auch in Zukunft weitere Optimierungen geben, um eine wirtschaftliche Bauweise sicherzustellen.
Frage 4:
Welche Auswirkungen haben die Umplanungen des Stammstreckentunnels auf die Umsteigebeziehungen im Hauptbahnhof? Werden sie noch schlechter?
Antwort:
Laut Aussage der DB Netz AG werden die Umsteigebeziehungen effizienter, da durch die optimierte Bauweise der Bahnhof leistungsstärker und eine direkte Umsteigebeziehung zur U1/U2 geschaffen wird.
Frage 5:
Welche Verschlechterungen ergeben sich in Bezug auf die Umsteigebeziehungen zum Stachus durch Wegfall des Fußgängertunnels?
Antwort:
Laut Aussage der DB Netz AG bleiben die Wegezeiten durch die Optimierungsmaßnahmen gleich oder verbessern sich, da der Bahnhof leistungsfähiger wird.
Frage 6:
Im Januar 2018 wurden im „Bekenntnisbeschluss für die Entlastungsspange U9“ Gelder für die Planungen im Bereich des Hauptbahnhofes freigegeben. Welche Folgen haben die Umplanungen des Stammstreckentunnels auf die Planungen einer angedachten U9?
Antwort:
Laut Aussage der DB Netz AG erleichtern die Optimierungen den Bau einer U9 am Hauptbahnhof.
Frage 7:
Im Dezember 2017 behauptete die Verwaltung in der Vollversammlung, dass eine beantragte sinnvolle Verbesserung der Laimer Unterführung „Umweltverbundröhre“ (eine Untersuchung von Treppenaufgängen Richtung Westen in Abstimmung mit der MVG und Bahn prüfen zu lassen) nicht möglich sei, da dies eine Tektur erforderlich mache und damit die Fertigstellung verzögern würde. Da jetzt ohnehin eine Tektur erforderlich ist: kann die Umweltverbundröhre doch noch – ohne einen Zeitverlust zu verursachen – umgeplant und verbessert werden?
Antwort:
Laut Aussage der DB Netz AG dient die Tektur am Hauptbahnhof einer wirtschaftlicheren Bauweise und trägt zu Zeit- und Kostenoptimierung bei. Es entsteht dadurch keine Terminverzögerung.
Frage 8:
Wären bei einer verzögerten Fertigstellung des 2. Stammstreckentunnels auch die „Sofortmaßnahmen“ an den S-Bahn-Außenästen, welche sofort nach der Fertigstellung des 2. Stammstreckentunnels angegangen werden sollten, sowie die Erneuerung der störanfälligen Stellwerke und der 4-gleisige Ausbau samt Tunnel in Daglfing betroffen und könnten damit erst in den 40er Jahren umgesetzt werden können?
Antwort:
Laut Aussage der DB Netz AG wirken sich die Baumaßnahmen der 2. Stammstrecke nicht auf den Bau anderer Projekte und Maßnahmen im S-Bahn-Netz aus.
Frage 9:
Welche Auswirkungen haben die Umplanungen des Stammstreckentunnels auf dessen Fertigstellung?
Antwort:
Laut Aussage der DB Netz AG haben die Optimierungen am Hauptbahnhof keine negativen Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin der 2. Stammstrecke.
Frage 10:
Welche Auswirkungen haben die Umplanungen des Stammstreckentunnels auf dessen Fertigstellung des Neubaus Hauptbahnhof und dessen Planungen im Umfeld?
Antwort:
Laut Aussage der DB Netz AG haben die Optimierungen am Hauptbahnhof keine Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin des Neubaus des Empfangsgebäudes am Hauptbahnhof.
Frage 11:
Die ermittelten Baukosten basieren auf einer Ausschreibung. Nachdem – entgegen den bisherigen Angaben der Vorhabensträger – nicht für alle Teile der Strecke Angebote vorliegen: welche Auswirkungen haben die Umplanungen des Stammstreckentunnels auf dessen Baukosten bzw. Risikoreserve?
Antwort:
Laut Aussage der DB Netz AG liegen für alle Ausschreibungen Angebote vor. Die Optimierungen führen nicht zu Kostensteigerungen, sondern ermöglichen eine wirtschaftlichere Bauweise.