Städtisches Klinikum München – Essensbestellung der Patienten per Internet ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 2.7.2018
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat Ihren Antrag zur Bearbeitung der Stadtkämmerei als das für die Städt. Klinikum München GmbH (StKM) zuständige Fachreferat zugeleitet.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. In Ihrem Antrag formulieren Sie die folgende Bitte:
„Die Städtische Klinikum München GmbH wird gebeten, es zu ermöglichen, dass Patientinnen und Patienten mit Terminvereinbarung den Wochenspeiseplan des Klinikums schon vor Beginn des Klinikaufenthaltes über das Internet durch Ankreuzen ihrer Essenswünsche ausfüllen können.“
Der Antrag fällt in die operative Zuständigkeit der Städt. Klinikum München GmbH. Wir erlauben uns daher Ihren Stadtratsantrag als Brief zu beantworten. Wir haben die Geschäftsführung der StKM um Stellungnahme gebeten und folgende Antwort erhalten:
„Die StKM versteht sehr gut, dass Essen zum Wohlbefinden von erkrankten Menschen beitragen kann, gerade wenn sich diese in einer angespannten Lebenssituation befinden. Allerdings ist die Krankenhausverwaltung im Angebot der Speisen und Getränke nicht frei, sondern muss die Auswahl an Speisen und Getränken den persönlichen Umständen (Erkrankungen, Allergien) und den durchzuführenden therapeutischen oder operativen Maßnahmen, die dem Krankenhausaufenthalt zu Grunde liegen, anpassen.
Deshalb kann erst nach der Aufnahme, Anlage der Krankenakte und Feststellung der medizinischen Gegebenheiten festgelegt werden, welche Menüs für die Patientinnen und Patienten in Frage kommen. Eine Auswahl im Vorfeld würde eine Wahlfreiheit suggerieren, die dann aus medizinischen Gründen nicht erfüllt werden kann. Außerdem kommt es häufiger vor, dass ein terminierter Klinikaufenthalt kurzfristig abgesagt wird. Es stellt sich dann die Frage, was mit dem vorbestellten Essen geschieht.Es gibt zudem verwaltungstechnische Gründe, warum eine Essensbestellung im Vorfeld schwierig ist. So muss die Patientin bzw. der Patient im Patientendatenmanagementsystem aufgenommen sein und eine SAP-Fallnummer haben. Dieses Erfordernis besteht aus Abrechnungs- und Kostengründen.
Der Vorschlag der ÖDP kann daher aus den hier genannten Gründen in der StKM nicht umgesetzt werden. Dennoch unternimmt die StKM Anstrengungen, um die Situation rund um die Essenbestellungen zu verbessern. Durch die geplante Implementierung von Serviceassistentinnen und -assistenten auf allen Stationen, verbunden mit einer täglichen Menüabfrage, wird künftig wesentlich besser auf die Essenswünsche der Patientinnen und Patienten eingegangen werden können, um die Zufriedenheit in diesem Bereich deutlich zu steigern.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.