Mehrweg-Pfandsystem in Kiosken und Läden der Verkehrsbetriebe/U-Bahnhöfe einführen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 23.4.2017
Antwort Referent für Arbeit und Wirtschaft, Bürgermeister Josef Schmid:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Stadtwerke München GmbH (SWM) auf, nach dem Vorbild der stadteigenen Tierpark Hellabrunn AG ihre Mieter und Pächter der Kioske und Läden der Verkehrsbetriebe/U-Bahnhöfe zur zügigen Umstellung auf das Pfandbechersystem RECUP im Getränkeverkauf zu veranlassen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft eine Angelegenheit des operativen Geschäfts der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die um Stellungnahme gebetene Stadtwerke München GmbH teilte mit, dass auch sie mit ihrem ökologischen Anspruch die Müllentstehung durch die Verwendung von Einwegbechern sehr kritisch sehe. Der Klima- und Umweltschutz sei ein zentraler Bestandteil der SWM-Unternehmenspolitik. Die SWM stehe für das Thema Nachhaltigkeit und fühle sich dem Umweltschutz im Besonderen verpflichtet. Aus diesem Grund habe die SWM auf den Betriebsstandorten bereits seit einiger Zeit ein Pfandbechersystem eingeführt, welches sich hohen Mitarbeiterzuspruchs erfreue.
Im Hinblick auf die Ladeneinheiten in den U-Bahnhöfen sei es der SWM aber mietvertraglich nicht möglich, Bestandsmieter zur Einführung eines Mehrwegsystems zu verpflichten. Es bestehen aber bereits konkrete Überlegungen, im Rahmen von Neuvermietungen das Thema Nachhal-
tigkeit noch stärker zu berücksichtigen und an Standorten, bei denen die technischen Voraussetzungen gegeben sind, ein entsprechendes Mehrwegsystem zu fordern. Die SWM versuche zudem die Bestandsmieter
durch entsprechende Ansprachen und Aufklärung in Richtung der Einführung eines Mehrwegsystems zu überzeugen.
Ihre Anregungen nehme die SWM zum Anlass, dem Thema noch einmal
eine erhöhte Priorität zuzuweisen. Ich bitte Sie daher, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.